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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0100veröffentlicht 17.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 355 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
271 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 325,2 Mio. €
Laufzeit
8 Jahre11.12.2026 – 11.12.2034, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 11.12.2034
    in 33 Tagen

Beschreibung

Das Projekt umfasst eine moderne und umfassende Kommunikationslösung, die zahlreiche zentrale Bestandteile integriert. Folgende Erwartungen werden an die ausgeschriebene Leistung gestellt: Im Bereich Telefonie und Voice (ehemals HessenVoice) wird eine zeitgemäße Sprachkommunikation bereitgestellt, die bestehende Systeme ersetzt und erweitert. Ergänzend dazu ermöglicht die Softphone-Funktionalität die Nutzung der Telefonie direkt über PC oder mobile Endgeräte, ohne dass zusätzliche Hardware erforderlich ist. Als Webkonferenzlösung (VKS) wird aktuell auf Webex gesetzt; die Lösung soll jedoch auch künftige Weiterentwicklungen und hybride Arbeitsformen bestmöglich unterstützen. Darüber hinaus wird mit Chat- und Messaging-Funktionen eine sichere und effiziente Plattform für die schriftbasierte Teamkommunikation geschaffen.

Hohe Anforderungen gelten für Sicherheit und Datenschutz sowie für die Barrierefreiheit, um allen Beschäftigten einen sicheren und inklusiven Zugang zur Lösung zu bieten. Das Betreibermodell definiert klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Betrieb, während flankierende Schulungsmaßnahmen die Einführung begleiten und die Akzeptanzförderung unterstützen. Die Lösung wird vollständig mit dem HessenPC kompatibel sein und über die HessenNetz-Anbindung einen sicheren, performanten Zugriff ermöglichen. Ein weiterer Bestandteil ist die Bereitstellung als portpreisbezogener Full Managed Service, der durch transparente Preisgestaltung und umfassendes Service-Management überzeugt. Dabei wird auf Herstellerneutralität geachtet, um Abhängigkeiten zu vermeiden und langfristige Flexibilität sowie Wettbewerbsoffenheit zu gewährleisten.

Die Beschaffung und Implementierung der ausgeschriebenen UCC-Lösung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz und Interoperabilität mit bestehenden behördlichen Infrastrukturen. Für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung ist die Einhaltung des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebenen Kompendiums für organisationsinterne Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf (KomTK ) sicherzustellen. Diese Richtlinie definiert verbindliche Sicherheitsmaßnahmen - einschließlich technischer, organisatorischer und infrastruktureller Anforderungen - für Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf und dient als Maßstab für Planung, Betrieb und Absicherung der angebotenen Lösung.

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Kriterium bei der Auswahl und Implementierung von Kommunikationssystemen. Die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung ("DS-GVO") und das Hessische Datenschutzgesetz ("HDSIG") sehen vor, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren und datenschutzrechtliche Grundprinzipien - wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit - konsequent umzusetzen. Während Unified-Communications-Lösungen vor allem bei Nutzung von Cloud-Anteilen für Anwendungen mit einem normalen Schutzbedarf gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ("BSI") konzipiert sind, gibt es Szenarien, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist. In den Fällen, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist, wird häufig auf ein On-Premise-System zurückgegriffen, das vollständig innerhalb der eigenen IT-Infrastruktur betrieben wird und damit den Anforderungen an einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf besser gerecht werden kann. Durch den Betrieb in einer kontrollierten Umgebung kann ein höheres Maß an Kontrolle über Datenflüsse, Zugriffsschutz, Verschlüsselung sowie Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen sichergestellt werden.

Unified Communications and Collaboration (UCC) Lösungen stellen eine zentrale Komponente moderner IT-Infrastrukturen dar und dienen der integrierten Vernetzung unterschiedlichster Kommunikations- und Kollaborationsdienste. Um den betrieblichen Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sicherheit, Skalierbarkeit sowie Interoperabilität gerecht zu werden, sind spezifische technische Voraussetzungen unabdingbar. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die Auswahl, Implementierung und den Betrieb einer leistungsfähigen UCC-Lösung, die eine effiziente und unterbrechungsfreie Zusammenarbeit innerhalb der Organisation gewährleistet.

Um einen schnellen Projekterfolg herbeiführen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AN und dem AG erforderlich. Der AN MUSS sich im Rahmen der Umsetzung eng mit internen und externen Verantwortlichen auf der Seite des AGs abstimmen, um erforderliche sowie zwangsläufige Wechselwirkungen mit weiteren Systemen des AGs (z.B. Firewall, Netzwerk etc.) möglichst früh in der Umsetzung des Projekts zu berücksichtigen und erforderliche Anpassungen und Eingriffe an diesen Systemen möglichst störungsfrei und zeitkritisch umzusetzen.

Die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsinhalte MÜSSEN vom AN für den vertraglich festgelegten Zeitraum vollumfänglich und in abschließender Ergebnisverantwortung, flexibel nach dem jeweiligen Bedarf des AGs in Form eines "Managed Service" erbracht werden.

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird besonderer Wert auf die Barrierefreiheit der zu liefernden Unified Communications and Collaboration (UCC)-Lösung gelegt. Barrierefreiheit bedeutet, dass die Lösung von allen Nutzenden, unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen oder Einschränkungen, uneingeschränkt und gleichberechtigt genutzt werden kann. Dies umfasst insbesondere Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Die detailierten Leistungsanforderungen sind den jeweiligen Kapiteln der Leistungsbeschreibung (Kapitel 1 - 7) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog + bewertende Teststellung

Eignung8 von 8 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Sind Sie selbst Hersteller des angebotenen TK-Systems bzw. stammt das angebotene TK-System aus dem Unternehmensverbund bzw. dem eigenen Konzern? Falls nicht, stellen Sie dar, zu welchem Hersteller eines regelmäßig verwendeten TK-S … ganz lesenAuswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Sind Sie selbst Hersteller des angebotenen TK-Systems bzw. stammt das angebotene TK-System aus dem Unternehmensverbund bzw. dem eigenen Konzern? Falls nicht, stellen Sie dar, zu welchem Hersteller eines regelmäßig verwendeten TK-Systems Sie welchen Partnerstatus haben. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen. Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind in der Datei: "Eignungskriterien" aufgeführt. Die Bewerber reichen die ausgefüllte Datei: "Eignungskriterien" mit ihrem Teilnahmeantrag ein. Darin haben die Bewerber verschiedene Fragen zu beantworten, die ihre Leistungsfähigkeit entsprechend den Punkten und Wertungshinweisen im Dokument bewerten. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die fünf Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Die Punktzahl ergibt sich aus dem ausgefüllten Dokument "Eignungskriterien". Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet das Los über den/die als fünften auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Der Bewerber stellt dar, welche IT-Service-Management Prozesse wie in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 20000 oder einen vergleichbaren … ganz lesenAuswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Der Bewerber stellt dar, welche IT-Service-Management Prozesse wie in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 20000 oder einen vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - Der Bewerber stellt dar, welche Qualitätsmanagement Prozesse in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 9001 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - Der Bewerber stellt dar, welche Business Continuity Management Prozesse in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 22301 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen." - Der Bewerber stellt dar, welche Informationssicherheits-Management Prozesse wie in seinem Unternehmen praktiziert werden. Bei der Darstellung werden Umsetzungen des BSI-Grundschutzes besonders gewürdigt. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 27001 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Teilnahmeantragsfrist"), die nach Art der nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht: •Art: Realisierung und Betrieb einer UCC-Lösung (Mindestanforderung) •Umfang: Ausbau … ganz lesenDarstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Teilnahmeantragsfrist"), die nach Art der nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht: •Art: Realisierung und Betrieb einer UCC-Lösung (Mindestanforderung) •Umfang: Ausbau mindestens 15.000 Ports, verteilt auf mindestens 50 Standorte (Mindestanforderung) Die Beschreibung der Referenzprojekte hat in einem separaten Dokument zu erfolgen. In der Tabelle in der Referenzvorlage ist unter der laufenden Nummer 7 der Name des zugehörigen Dokumentes einzutragen. Bei der Projektbeschreibung ist zwingend mindestens auf folgende Punkte einzugehen: (a) etwaige Niederlassungen, (b) die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter für den Kunden, (c) das Ergebnis des Projektes sowie (d) Kontakt zum Referenzkunden; dieser kann mindestens über den Bewerber hergestellt werden. (e) Rolle des Bewerbers in dem Projekt (f) eingesetzte Produkte beim Kunden (g) genutzte Schnittstellen und Integrationen in Kundensysteme (h) Realisierung von hybriden Lösungsanteilen (OnPRemise und Cloud) Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bewerber die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. Die Projektbeschreibungen der Referenzen werden im Rahmen der Bewerberauswahl (§ 51 VgV) bewertet (vgl. Datei: "Eignungskriterien"). Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Anzahl an Ports bewertet. - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Anzahl an Standorten bewertet. - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Migrationsgeschwindigkeit in Ports pro Jahr bewertet. - Wurde wenigstens eine der Referenzen als Full Managed Service mit Port Preis erbracht? - Bei den benannten Referenzen handelt es sich idealerweise um Referenzen aus den Bereichen Öffentlicher Auftraggeber. - Beschreiben Sie, ob Sie in der Vergangenheit bereits bei Projekten ein Sicherheitskonzept gemäß BSI-Grundschutz, Schutzklasse hoch, erstellt haben? Wenn ja, bitte benennen Sie dieses Projekt. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete UCC-Systeme besitzen? - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für dur … ganz lesenAuswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete UCC-Systeme besitzen? - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete TK-Systeme besitzen? -Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) des Bewerbers die zweithöchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete TK-Systeme besitzen? Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Es wird ein Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich "UCC" von durchschnittlich 5 Mio Euro … ganz lesenEigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Es wird ein Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich "UCC" von durchschnittlich 5 Mio Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert (Mindestanforderung). Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Wirtschaftsteilnehmer, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
11.12.2026
Vertragsende
11.12.2034
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils 24 Monate, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ab … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils 24 Monate, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 96 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Beendigung der Rahmenvereinbarung, gleich aus welchem Grund, wird eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren (24 Monaten) ab Vertragsende als "Migrationsphase" vereinbart.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
325.200.000 €

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 325.200.000,00 Euro (netto) (Schätzwert + 20%) bei einer maximalen Laufzeit von acht Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich di … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem späteren Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt. Hierfür wird zunächst die Kennzahl eines jeden Bieters für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) gebildet. Z = L/P Aufgrund der Kennzahl (Z) wird zunächst eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Anhand eines festgelegten Schwankungsbereichs - im vorliegenden Fall mit 15 % definiert - werden die nah beieinanderliegenden Angebote hinsichtlich eines Entscheidungskriteriums - im vorliegenden Fall der Leistung - bewertet. Angebote, deren Kennzahl (Z) außerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegt, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus. Den Zuschlag erhält somit dasjenige Angebot, das innerhalb des festgelegten Schwankungsbereiches von 15 % die höchste Leistungspunktzahl aufweist. Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Gesamtpreis festgelegt. So erhält bei zwei identischen Angeboten dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Gesamtpreis aufweist. Die Leistungspunktzahl wird auf Basis des Kriterienkatalogs (80%) und der bewertenden Teststellung (20%) ermittelt. Die Wertungsmethodik ist den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26136f88-c63b-4b4d-ab44-ba1a6ba32786.