Bereitstellung der Prüfungstechnik zur Durchführung der elektronischen Prüfung (E-Prüfung) im Rahmen des schriftlichen Teils juristischer Staatsprüfungen
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg · 70174, Baden-Württemberg
Aktenzeichen E-Prüfungveröffentlicht 25.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Jahre
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- 70174Stuttgart, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 24 Monatenan Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung einer für die elektronische Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der Zweiten juristischen Staatsprüfung und - jeweils optional - der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Staatsprüfung sowie der EU-Eignungsprüfung passgenauen Prüfungstechnik unter Nutzung von Laptops durch die Prüflinge ab Juni des Jahres 2026 für einen Leistungszeitraum von zehn Jahren. Dies beinhaltet neben der Durchführung der E-Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab Juni des Jahres 2026 auch die Durchführung der E-Prüfung in der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung ab September des Jahres 2026. Die Einführung der E-Prüfung in der EU-Eignungsprüfung ist ab Juni 2026 geplant. Der Auftrag wird in zwei Fachlose unterteilt. Das Los 1 betrifft die Komponente der Prüfungssoftware. Das Los 2 betrifft die Komponenten der Hardware sowie der technischen Infrastruktur an den einzelnen Prüfungsorten. Es wird vorausgesetzt, dass die für die beiden Fachlose jeweils bezuschlagten Auftragnehmer im Leistungszeitraum zusammenarbeiten.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bereitstellung der Prüfungssoftware Langfristiges Ziel des Auftraggebers ist es, sämtliche Schritte des Prüfungsprozesses - von der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten über ihre Korrektur, Auswertung und weitere Verwendung bis hin zu ihrer Langzeit-Archivierung in einem revisionssicheren Speicher - medienbruchfrei elektronisch vorzunehmen und damit eine vollständige elektronische Prüfungsakte zu schaffen. Im Leistungszeitraum soll es in einem ersten Schritt darum gehen, eine für die elektronische Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten geeignete Prüfungssoftware sowie ein Dokumentenmanagementsystem zur Ablage der bearbeiteten Aufsichtsarbeiten bereitzustellen und damit eine belastbare Grundlage für das elektronische Prüfungsformat zu schaffen. Angebotene Übungsmöglichkeiten sollen den Prüflingen den Transformationsprozess erleichtern und ihnen die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig vor ihrer Prüfung an die Prüfungstechnik zu gewöhnen. Die Durchführung der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung sowie der EU-Eignungsprüfung als E-Prüfung, die elektronische Korrektur der Bearbeitungen der Aufsichtsarbeiten sowie die Bereitstellung einer erforderlichen Schnittstelle zu der bei dem Auftraggeber bereits verwendeten Prüfungsorganisationssoftware JUREX sind als optionale Leistungsgegenstände (Bedarfsoptionen) von der Ausschreibung ebenfalls umfasst. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang im Laufe des Verfahrens zu ergänzen und anzupassen, insbesondere auch die für die elektronische Prüfungsakte erforderlichen Schritte zur (administrativen) Weiterverarbeitung der bearbeiteten Aufsichtsarbeiten zum Gegenstand dieser Ausschreibung zu machen. Der Sachverhalt wird den Prüflingen weiterhin in Papierform ausgeteilt werden; eine Digitalisierung des Aufgabentextes ist derzeit nicht vorgesehen. | 10 Jahre | – |
| 2 | Bereitstellung der Prüfungshardware Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung der für die elektronische Prüfungsdurchführung erforderlichen Hardware sowie die Einrichtung der erforderlichen technischen Infrastruktur an den einzelnen Prüfungsorten. An jedem Prüfungsort steht eine festnetzgebundene Internetverbindung mit ausreichender Kapazität und einem passenden Internet-Router zur Verfügung. Diese Verpflichtung umfasst auch den Auf- und Abbau sowie den An- und Abtransport sämtlicher für die Hardware und die technische Infrastruktur benötigter Komponenten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang im Laufe des Verfahrens zu ergänzen und anzupassen. Die in Los 2 nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter müssen in ihren Angeboten zwingend die zu dem Los 1 im Einzelnen dargelegten Anforderungen an die Prüfungssoftware berücksichtigen, um ein optimales Zusammenspiel aller technischen Prüfungskomponenten zu gewährleisten. Es wird vorausgesetzt, dass die für die beiden Lose jeweils bezuschlagten Auftragnehmer im Leistungszeitraum zusammenarbeiten. | 10 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mit ihrem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßna … ganz lesenkürzer
Mit ihrem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes).- Kriterium
- Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Gesamtumsätze sowie über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
- Kriterium
Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet): Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten drei Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des … ganz lesenkürzer
Die Bewerber sollen möglichst die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet): Angabe von maximal 5 Referenzen aus den letzten drei Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers nebst Ansprechperson, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie eine Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen (s. Ziffer 5.1) vergleichbar sind. Aus den Referenzen zu Los 1 muss sich mindestens ergeben, dass der Bewerber über Erfahrungen in den folgenden Bereichen verfügt: - Datenmanagement / Datenmanagementsysteme. - Softwareprogrammierung. - Programmierung und Betrieb von Individual-Software. - Softwaresicherheit. - Datenintegrität. - Digitalisierung im öffentlich-rechtlichen Sektor etwa Modernisierung/Digitalisierung von Registern/Datenbanken öffentlich-rechtlicher Einrichtungen. Aus den Referenzen zu Los 2 muss sich mindestens ergeben, dass der Bewerber über Erfahrungen in den folgenden Bereichen verfügt: - Bereitstellung von Computerhardware für Großveranstaltungen (mind. 100 Teilnehmer) unter besonderer Berücksichtigung der eingesetzten Ressourcen (Anzahl der Mitarbeiter, Logistik beim An- und Abtransport, Komplexität der eingesetzten Hardware). - Ausstattung mit Computerhardware an mehreren Standorten gleichzeitig. - Ausstattung mit Computerhardware von Veranstaltungen öffentlich-rechtlicher Einrichtungen. - Aufbau und Betrieb von Computernetzwerken mit mindestens 100 Endgeräten. - Wartung und Aktualisierung von Computerhardware. - Aufbau und Betrieb redundanter Systeme zur Gewährleistung eines störungsfreien Zugangs zum Internet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Sat … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCHTLB 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCHTLB 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 4. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden je Los aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern ggfs. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Auftraggeber ggfs. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, dass von den Anforderungen abweicht, kann der Auftraggeber ausschließen. 6. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Auftraggeber wird die ersten Angebote werten und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letzt-verbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. 7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Kontakt
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7522135-f5b3-49e2-9828-ac2867b088a1.