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Labordiagnostische Untersuchungen in den JVA des Landes BW

Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AxVr 010-26veröffentlicht 17.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Labordiagnostische Untersuchungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg. Der Auftragnehmer übernimmt die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen, für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: - labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können, - eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, wird nicht vereinbart. Die Aufstellung der Laborleistungen im Jahr 2024 (Anlage 6_Laborleistungen 2024) ist daher beispielhaft als Information zu betrachten.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer übernimmt auf Basis einer abzuschließenden Rahmenvereinbarung die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können und eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Laboruntersuchungen - insbesondere zum Nachweis unerlaubter Substanzen - unter Anwendung von Urinmarkern sollen in einem eigenen Verfahren vergeben werden, das allerdings noch einiger Vorarbeiten bedarf. Die Leistungen im Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung zur Vergabe beschrieben. Laufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2029, Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr: 01.07.2029 bis 30.06.2030. Der Auftragswert liegt für die Grundlaufzeit von 3 Jahren bei geschätzt 4.500.000 Euro, dieser Schätzung liegen folgende Überlegungen zu Grunde: Der Jahresbetrag für 2024 lag bei ca. 1.000.000 Euro, auf der Basis des Rahmenvertrags aus 2021. Insgesamt wurden jährlich Laborleistungen in Höhe von rd. 2.000.000 Euro (2024: 1.913.296,18 Euro; 2025: 2.045.901,08 Euro) bezogen. Diese Summe umfasst auch Leistungsbezüge außerhalb des Rahmenvertrags von 2021; z.B. beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Mit dem neuen Rahmenvertrag sollen keine regelmäßigen Leistungsbezüge beim Landesgesundheitsamt erfolgen. Dies kann sich erhöhend auf den Auftragswert auswirken. Eine mögliche Minderung des Auftragswerts kann sich durch eine verstärkte Diagnostik der TBc durch Röntgen ergeben. Diese wird Seitens der Medizin favorisiert und würde zu eine ggf. deutlichen Verringerung der zahlenmäßig stark vertretenen einschlägigen Laboruntersuchungen führen. In der Abwägung der verschiedenen Faktoren wird ein durchschnittlicher jährlicher Auftragswert von 1.500.000 Euro geschätzt; mithin bezogen auf die Grundlaufzeit insgesamt 4.500.000 Euro (im Falle der möglichen Verlängerung insgesamt 6.000.000 Euro). Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Der Umfang der Leistung bestimmt sich nach dem von den einzelnen Justizvollzugsanstalten / dem Justizvollzugskrankenhaus innerhalb der Ausführungsfrist tatsächlich benötigten Bedarf. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltsseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, können hieraus nicht abgeleitet werden. Mindestauftragswerte werden nicht vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt im Übrigen die gesamten von den Justizvollzugsanstalten im Rahmen dieses Leistungsvertrages in Auftrag gegebenen labormedizinischen Untersuchungen. Der Gesamtjahresbedarf im Jahr 2024 betrug ca. 1.000.000 Euro (Brutto).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste (preislich günstigste) Angebot erteilt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr: 01.07.29 bis 30.06.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MK8E# Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die V … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MK8E# Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht Einzelabrufe über die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen durch die bezugsberechtigten Stellen des Auftraggebers (Bezugsberechtigte). Die Rahmenvereinbarung darf ausschließlich durch die Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden. Als Auftragnehmer eines Einzelabrufs kommt nur dasjenige Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelauftrages Vertragspartei der Rahmenvereinbarung ist, in Betracht. Grundlage eines jeden Einzelauftrages stellen die Inhalte der Rahmenvereinbarungen sowie deren Anlagen (wie etwa das Rahmenvertragsangebot) dar also insbesondere Angaben zu Preisen, Angabe der Bezugsberechtigten sowie die Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers wird durch die Vergabe von Einzelaufträgen ausgelöst. Der Ab-lauf des Abrufes der Einzelaufträge richtet sich nach der Beschreibung in der Rahmenvereinbarung. Bei der gegenständlichen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) können und wer-den die Bezugsberechtigten im Bedarfsfall in Textform Einzelaufträge erteilen. Hierzu verwenden sie ein Muster. Das Labor liefert Blanko-Laboranforderungsscheine ( "Einzelabruf" der Rahmenvereinbarung). Das Labor liefert Etiketten-Sätze mit jeweils ca. 8 zueinander gehörigen Barcode-Aufklebern. Für eine Blutentnahme wird auf dem Blanko-Anforderungsschein markiert, welche Untersuchungen erfolgen sollen. Der Anforderungsschein wird mit den Patientendaten versehen, sowie mit dem ersten Barcode-Aufkleber eines Satzes. Die zugehörigen Probenröhrchen werden mit den weiteren Barcode-Aufklebern aus demselben Satz versehen. Der Anforderungsschein wird mit den Röhrchen zusammen zum Transport gegeben. Die Barcodes der Etiketten-Sätze mit einer Anstaltskennung versehen und fortlaufend. Abweichende Verfahrensweisen sind zulässig, wenn sie denselben Zweck der eindeutigen Zuordnung von Proben zu Anforderungsscheinen und zu Patienten erfüllen; die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Materialien und Geräte stellt der Bieter unentgeltlich. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Eine Bekanntmachungspflicht der Einzelauftragsvergabe besteht nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SYNLAB MVZ Leinfelden GmbH, Leinfelden-Echterdingen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.09.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (50 Lose mit Angabe)
514.476 €Zuschlagswert im Median
110.788 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c46fbaf3-4565-4cda-826b-924ef540c27a.