Beauftragung eines Callcenters für das AA
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg
Aktenzeichen VV-2024-0209veröffentlicht 06.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Brandenburg an der Havel14776, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Callcenter für Krisenfälle
Beschreibung des Loses
Abschluss eines 4-jährigen Rahmenvertrags zum Betrieb eines Servicecenters im Krisenfall ("Hotline") mit speziell geschultem Personal, welches kurzfristig durch das Auswärtige Amt abgerufen werden kann. Das Personal des Servicecenters beantwortet telefonisch eingehende allgemeine Anfragen auf der Grundlage zur Verfügung gestellter Sprachelemente, mit denen wiederkehrende Fragen einheitlich beantwortet werden. Die Dauer des Einsatzes des Servicecenters ist naturgemäß nicht von vornherein absehbar. Es steht jedoch zu vermuten, dass von einer jeweiligen Laufzeit von zwei bis vier Wochen je Krisenfall / Abruf auszugehen ist. Der Bedarf soll jedoch im Verlauf dieses Zeitraums jeweils evaluiert und der Betrieb des Servicecenters bei Bedarf verlängert bzw. die täglichen Anrufzeiten oder auch die Zahl der Telefonarbeitsplätze ausgeweitet oder eben reduziert werden. Beantwortung der Anrufe auf Deutsch auf hohem sprachlichem Niveau, Betrieb für gewöhnlich montags bis sonntags von 8.00 bis 20.00 Uhr; Besetzung zu Abend- und Nachtzeiten fall- und zeitzonenbezogen. Entgegennahme von bis zu 1.000, 5.000, gelegentlich evtl. auch 10.000 Anrufen pro Tag (kleine, mittelgroße oder Großkrise).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Betriebserlaubnis (Ist Ausschlusskriterium): Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung (Ausstellungsdatum liegt nicht länger als 3 Monate vor der Einreichung des Angebots)
- Kriterium
- Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Betriebshaftpflichtversicherung (Ist Ausschlusskriterium): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 €: (Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert, verpflichtet sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Zuschlag zum Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung).
- Kriterium
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Referenz (Ist Ausschlusskriterium): Es ist eine Referenz eines Unternehmens über die Erbringung vergleichbarer Leistungen innerhalb der vergangenen 3 Jahre anzugeben, vorzugsweise für ein anderes Bundesressort. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn es … ganz lesenkürzer
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Referenz (Ist Ausschlusskriterium): Es ist eine Referenz eines Unternehmens über die Erbringung vergleichbarer Leistungen innerhalb der vergangenen 3 Jahre anzugeben, vorzugsweise für ein anderes Bundesressort. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn es sich um eine Callcenter-Dienstleistung handelt/-e, deren Auftragsverhältnis dazu mindestens 6 Monate andauert/-e und das Unternehmen damit einen Umsatz von 100.000,00 Euro (netto) erwirtschaftet/-e. Die formlose Darstellung des Referenzprojekts erfolgt unter Punkt 7. im Dokument "2024-0209 Firmenbogen".- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- entfällt
- Optionen
- Es besteht keine Option für eine Verlängerung.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 08.10.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
- Website
- bfaa.diplo.de
- Kontakt
- einkaufsteam2@
bfaa.bund.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GlasfaserPlus GmbH-Region Ost7 Zuschläge
- Bietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG u.a.2 Zuschläge
- epcan GmbH2 Zuschläge
- gevekom GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.10.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.10.2024 auf 11.11.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 08.10.2024 auf 10.10.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea445fcb-8b6a-4741-94b0-713556957fea.