Rahmenvertrag über eignungsdiagnostische Beratungsleistungen
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg
Aktenzeichen VV-2026-0095veröffentlicht 13.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 15.10.2026 – 14.10.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- 1 * Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung als Field Engineer - IT-Service-Center PotsdamBrandenburgischer IT-Dienstleister · 14469 PotsdamFrist 12.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre15.10.2026 – 14.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Brandenburg an der Havel14776, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualitätskriterien70 %
- Preisangebot gemäß Preisblatt30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Tagen
- Vertragsbeginnvor 23 TagenLaufzeit bis 14.10.2028
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von eignungsdiagnostischer Beratung und Durchführung von Potentialanalysen im Vorfeld von beamten- und tarifrechtlichen Personaleinstellungen sowie bei internen Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (AA), zu dem auch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und das Deutsche Archäologische Institut (DAI) gehören. Die Anzahl der tatsächlich durchzuführenden Verfahren ist von der Stellensituation im Geschäftsbereich des AA und von der Zahl der tatsächlich zu besetzenden Stellen abhängig und kann daher vorab nicht eindeutig beziffert werden.
Beschreibung des Loses
Konkret handelt sich um folgende Verfahren:
1. GAD-Laufbahnen - je Laufbahn 1 schriftliches + 1 mündliches Auswahlverfahren pro Kalenderjahr: a) In der Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes i.d.R. ein Ausbildungsjahrgang von 30 - 50 Personen (Anzahl der Bewerbungen im Durchschnitt: 500 - 1.000) b) In der Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes i.d.R. ein Studienjahrgang von 30 - 100 Personen (Anzahl der Bewerbungen im Durchschnitt: 950 - 1.400) c) In der Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes i.d.R. ein Ausbildungsjahrgang von ca. 30 - 50 Personen (Anzahl der Bewerbungen im Durchnschnitt: 1.400 - 2.700) Sowie: d) Ca. 3 interne Auswahlverfahren zwecks Weiterqualifizierung/Aufstieg sowohl vom Tarifbereich und dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst als auch vom gehobenen in den höheren Dienst. e) Für den gehobenen Auswärtigen Dienst werden zusätzlich jährlich bis zu 10 Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes gesucht, die von ihrer Behörde ins Auswärtige Amt wechseln und dort an einer 18-monatigen Qualifizierungsmaßnahme (Quereinstieg) teilnehmen. f) Ca. 3 - 5 Auswahlverfahren für Dozentinnen und Dozenten an der Akademie Auswärtiger Dienst (Beamten- und Tarif-Bereich) für dauerhafte oder zeitlich befristete Lehrtätigkeiten
2. Tarifbeschäftigte a) In der Regel zwei mündliche Verfahren für ca. 20 - 30 Stellen im Bereich der Fremdsprachenassistenz mit Auslandseinsatz (Anzahl der Bewerbungen im Durchschnitt: 200-300) b) Ca. 25 Verfahren für etwa 100 Stellen - für Sachbearbeitung/Bürosachbearbeitung sowohl im technischen als auch nichttechnischen sowie im IT-Bereich (zentrale Verwaltung, Spezialistinnen und Spezialisten für Bibliothek, Kita, IT-Projektarbeit u.a.). d) Ca. 15 Verfahren -20 Stellen- für Referentinnen und Referenten sowohl im technischen als auch im nichttechnischen sowie IT-Bereich (u.a. Rechtsabteilung, im Gesundheitsdienst, Hochbau, Sprachendienst) e) Ca. 10 Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen als Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, im Bereich des Haus- und Ordnungsdienstes, der Telefonzentrale, als Hausmeisterinnen oder Hausmeister u.a. f) Im BfAA finden jährlich ca. 8 Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im allgemeinen Verwaltungsdienst oder auf spezialisierten Arbeitsplätzen statt.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriterienHier werden bewertet: 1. individuell ausgearbeitete Konzepte für die Durchführung von Auswahlverfahren, getrennt nach den drei Laufbahnen im Bereich der Beamtinnen und Bematen sowie dem Tarifbereich, siehe Ziffern 02 bis 05 der Matrix Zuschlagskriterien 2. die Qualität der Internetpräsenz, siehe Ziffer 06 der Matrix Zuschlagskriterien, sowie 3. die Qualifikation und Erfahrung des zum Einsatz kommenden Personals, siehe Abschnitt 07 der Matrix Zuschlagskriterien.
- Kosten
- Preisangebot gemäß PreisblattBerücksichtigt werden hier die pro Jahr angebotenen Preise für die Beratungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung anhand der geschätzten (nicht verbindlichen) Mengenangaben. Für die Bewertung der Preise wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (Lineare Interpolation), s.a. Leistungsbewertungsmatrix Ziffer 08
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.10.2026
- Vertragsende
- 14.10.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Grundvertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre (vom 15.10.2026 bis 14.10.2028) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt somit vier Jahre bis zum 14.10.2030.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.781.513 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Deutsche Gesellschaft für Personalwesen, Hannover | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
- Website
- bfaa.diplo.de
- Kontakt
- eu-vergabe@
bfaa.bund.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- top itservices AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.08.2026 auf 03.09.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 19.08.2026 auf 25.08.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 19.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 666ff4aa-3eb1-4208-b952-ee45d197ce5e.