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Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Gemeinde Walddorfhäslach

Gemeinde Walddorfhäslach · Walddorfhäslach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 00671-26veröffentlicht 05.11.2026erstmals 02.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 11 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,77 Mio. €
Laufzeit
229 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 2 Tagen
  3. Heute
  4. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    in 11 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Gemeinde Walddorfhäslach hat im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz (FTTB) errichtet bzw. errichtet dieses derzeit. Vergeben wird im Wege einer Dienstleistungskonzession je Los der Betrieb des passiven Netzes einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik, Erbringung von Endkundendiensten, Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) sowie Wartung, Instandhaltung und Dokumentation; die Überlassung erfolgt gegen Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt, und zwar je Fördervorhaben: Los 1 Weiße-Flecken-Förderung – Infrastruktur einschließlich Upgrade-Adresspunkte (234 Adresspunkte) und Los 2 Graue-Flecken-Förderung (1.035 Adresspunkte). Einziges Zuschlagskriterium ist die Pacht; Wertung und Zuschlag erfolgen je Los. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 WFP-Infrastruktur

Auftraggeberin ist die Gemeinde Walddorfhäslach. Gegenstand des Loses 1 ist der Betrieb des im Förderverfahren „weiße Flecken“ errichteten passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich der mit Änderungsbescheid vom 20.08.2025 hinzugetretenen Vortriebs- und Synergieupgrade-Adresspunkte (eAkte 832.5/3-20 09BW200546). Das Netz wird dem Netzbetreiber gegen Pacht zur Nutzung überlassen; er baut die aktive Technik auf, betreibt das Netz, erbringt Endkundendienste, gewährt offenen Netzzugang (Open Access) und übernimmt Wartung, Instandhaltung und Dokumentation. Mindestmenge: 234 Adresspunkte mit 216 Wohn- und 32 gewerblichen Nutzungseinheiten; die Höchstmenge ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Rahmenvereinbarung). Förderung: Breitband-Richtlinie vom 22.10.2015 i. d. F. vom 18.08.2020 nebst NGA-Rahmenregelung, Zuwendungsbescheid vom 30.11.2020 nebst Änderungsbescheiden; Land: Bescheid vom 20.12.2021 (Az. 7-8433.4/963).

229 Monate1.099.442 €
2
Los 2 HGF

Auftraggeberin ist die Gemeinde Walddorfhäslach. Gegenstand des Loses 2 ist der Betrieb des im Förderverfahren „graue Flecken“ errichteten passiven Glasfasernetzes (FTTB) (eAkte 832.6/10-22 01BW21014). Das Netz wird dem Netzbetreiber gegen Pacht zur Nutzung überlassen; er baut die aktive Technik auf, betreibt das Netz, erbringt Endkundendienste, gewährt offenen Netzzugang (Open Access) und übernimmt Wartung, Instandhaltung und Dokumentation. Verbindliche Mindestmenge: 1.035 Adresspunkte mit 1.088 Wohn- und 106 gewerblichen Nutzungseinheiten; die Höchstmenge ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Rahmenvereinbarung). Förderung: Gigabit-Richtlinie des Bundes in der Fassung vom 26.04.2021, Zuwendungsbescheid vom 21.07.2022 nebst Änderungsbescheiden; Land: VwV Gigabitmitfinanzierung, Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 (Az. 7-8433.5/79-761796787).

229 Monate4.668.069 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Netzpacht (1.1 Fixe Pacht je Wohn-/Nutzungseinheit an Adresspunkten im Ausbaustatus „homesPassedPlus“, Euro je Monat – Gewichtung 20 1.2 Fixe Pacht je Wohn-/Nutzungseinheit an Adresspunkten im Ausbaustatus „homesPrepared“, Euro je Monat – Gewichtung 50 2.1 Variable Pacht je aktivem Anschluss der Produktgruppe „private Endkunden“, Euro je Monat – Gewichtung 15 2.2 Variable Pacht je aktivem Anschluss der Produktgruppe „gewerbliche Endkunden“, Euro je Monat – Gewichtung 5 3.1 Pacht für Produkte der Produktgruppe „Geschäftskunden“ einschließlich aktiver und passiver Vorleistungsprodukte, Prozentsatz vom monatlichen Nettoumsatz – Gewichtung 10)

Eignung7 von 7 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts de … ganz lesenVerpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 1.500.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates de … ganz lesenDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 1.500.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
Spezifischer Jahresumsatz
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils … ganz lesenDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend für das jeweilige Los angegebenen Betrag erreicht haben: Los 1 WFP-Infrastruktur: 110.000 Euro netto Los 2 HGF: 465.000 Euro netto Bewirbt sich ein Bewerber für beide Lose, gilt die Summe der Beträge (575.000 Euro netto). Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Vergleichb … ganz lesenDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und dem aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und der Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein; das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den Link unter h) frei abrufbar.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
229 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei den Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs-)Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 G … ganz lesenDie KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei den Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs-)Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung auf der Dienstleistung des Betreibens des Glasfasernetzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 –, Rdnr. 15 – juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt über Endkundeneinnahmen; das wirtschaftliche Betriebsrisiko liegt beim späteren Auftragnehmer. Bei dem Glasfasernetz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB; es dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste (§ 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB (OLG Dresden, a. a. O., Rdnr. 22 ff.; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 – juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Das Vorhaben wird nach den in dieser Bekanntmachung und in der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen gefördert; die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung werden durch die entsprechende Anwendung der KonzVgV gewahrt. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV gilt: „Der Konzessionsgeber kann das Verfahren an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausrichten.“ Hiervon wird Gebrauch gemacht. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, nicht. Soweit auf Vorschriften des GWB, der VgV oder der KonzVgV Bezug genommen wird, gilt die ab dem 01.07.2026 geltende Fassung (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). (4) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Zuschlagserteilung in Textform informieren; ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage, bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter o) benannte Überprüfungsstelle zuständig; andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den Auftraggeber zuständige Landgericht zuständig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Vorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu beste … ganz lesenVorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. Verfahrensgestaltung: Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV gilt: „Der Konzessionsgeber kann das Verfahren an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausrichten.“ Hiervon wird Gebrauch gemacht. Die angegebene Laufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2 x 3 Jahren. Die Erstlaufzeit endet am 30.06.2040. Lose: Bewerbungen sind für ein Los oder für beide Lose möglich; beide Lose können an einen Bieter vergeben werden. Für jedes Los ist ein gesondertes Angebot abzugeben; die Zusammenfassung beider Lose in einem Angebot sowie die Beschränkung der Gültigkeit eines Angebots auf den parallelen Zuschlag im anderen Los sind unzulässig. Eignungsnachweise: Die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind mit dem Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu belegen (alternativ EEE oder Präqualifizierung). Weitergehende Nachweise und Bescheinigungen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern bzw. Bietern angefordert und sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (§ 26 Abs. 1 KonzVgV, § 122 Abs. 3 GWB, § 48 VgV, jeweils in der ab 01.07.2026 geltenden Fassung). Bewerber-/Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe); hierzu sind Verpflichtungserklärungen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer sowie für diese Unternehmen die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen. EEE und Präqualifizierung: Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen können Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorlegen; auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche geforderten Angaben gemacht werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Förderung: Los 1 wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 i. d. F. vom 18.08.2020 nebst NGA-Rahmenregelung und der VwV Breitbandmitfinanzierung, Los 2 nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes in der Fassung vom 26.04.2021 und der VwV Gigabitmitfinanzierung gefördert; für die Upgrade-Adresspunkte des Loses 1 gilt ergänzend die Gigabit-Richtlinie nebst Gigabit-Rahmenregelung. Zuwendungsbescheide je Los siehe Losbeschreibungen. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinwei …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

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46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
3,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
901.495 € – 8,03 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.11.2026 auf 18.11.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 04.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a136d3b-9765-4a03-89a3-7c66675ea719.