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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Beauftragung eines Callcenters für das AA

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0209veröffentlicht 06.09.2024erstmals 06.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 758 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.09.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Callcenter für Krisenfälle

Beschreibung des Loses

Abschluss eines 4-jährigen Rahmenvertrags zum Betrieb eines Servicecenters im Krisenfall ("Hotline") mit speziell geschultem Personal, welches kurzfristig durch das Auswärtige Amt abgerufen werden kann. Das Personal des Servicecenters beantwortet telefonisch eingehende allgemeine Anfragen auf der Grundlage zur Verfügung gestellter Sprachelemente, mit denen wiederkehrende Fragen einheitlich beantwortet werden. Die Dauer des Einsatzes des Servicecenters ist naturgemäß nicht von vornherein absehbar. Es steht jedoch zu vermuten, dass von einer jeweiligen Laufzeit von zwei bis vier Wochen je Krisenfall / Abruf auszugehen ist. Der Bedarf soll jedoch im Verlauf dieses Zeitraums jeweils evaluiert und der Betrieb des Servicecenters bei Bedarf verlängert bzw. die täglichen Anrufzeiten oder auch die Zahl der Telefonarbeitsplätze ausgeweitet oder eben reduziert werden. Beantwortung der Anrufe auf Deutsch auf hohem sprachlichem Niveau, Betrieb für gewöhnlich MO-FR 08:00-20:00 Uhr und SA-SO 10:00-15:00 Uhr; Besetzung zu Abend- und Nachtzeiten fall- und zeitzonenbezogen. Entgegennahme von bis zu 1.000, 5.000, gelegentlich evtl. auch bis zu 10.000 Anrufen pro Tag (kleine, mittelgroße oder Großkrise).

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Betriebserlaubnis (Ist Ausschlusskriterium): Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung (Ausstellungsdatum liegt nicht länger als 3 Monate vor der Einreichung des Angebots)
Kriterium
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Betriebshaftpflichtversicherung (Ist Ausschlusskriterium): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 €: (Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert, verpflichtet sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Zuschlag zum Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung).
Kriterium
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Referenz (Ist Ausschlusskriterium): Es ist eine Referenz eines Unternehmens über die Erbringung vergleichbarer Leistungen innerhalb der vergangenen 3 Jahre anzugeben, vorzugsweise für ein anderes Bundesressort. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn es … ganz lesenEs gelten folgende Mindestanforderungen: - Referenz (Ist Ausschlusskriterium): Es ist eine Referenz eines Unternehmens über die Erbringung vergleichbarer Leistungen innerhalb der vergangenen 3 Jahre anzugeben, vorzugsweise für ein anderes Bundesressort. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn es sich um eine Callcenter-Dienstleistung handelt/-e, deren Auftragsverhältnis dazu mindestens 6 Monate andauert/-e und das Unternehmen damit einen Umsatz von 100.000,00 Euro (netto) erwirtschaftet/-e. Die formlose Darstellung des Referenzprojekts erfolgt unter Punkt 7. im Dokument "2024-0209 Firmenbogen-V2".
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
entfällt
Optionen
Es besteht keine Option für eine Verlängerung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
10.10.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
Kontakt
einkaufsteam2@bfaa.bund.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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20vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
14,63 Mio. €Zuschlagswert im Median
13,47 Mio. € – 48,45 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 08.10.2024
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.10.2024 auf 11.11.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 08.10.2024 auf 10.10.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e45f590-890d-4d16-972b-ead024b393c2.