ZV - Rödental - Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) - Auswahl eines Netzbetreibers
Stadt Rödental · Rödental, Bayern
Aktenzeichen 1200-0452-2026/001503veröffentlicht 03.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 120 Monate
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 120 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Rödental96472, Landkreis Coburg, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 95 %, Leistung und Qualität 5 %.
- Alternative Verlegemethoden5 %
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke85 %
- Endkundenpreise10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,6 Punkte |
| 25 % teurer | −19 Punkte |
| 50 % teurer | −31,7 Punkte |
| 100 % teurer | −47,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 4 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrin 39 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes
Beschreibung des Loses
Die Stadt Rödental - nachfolgend "Gebietskörperschaft" - führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der nach dem sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell mit einem öffentlichen Zuschuss die Planung, Errichtung und den Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, gemäß §12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. §14 Abs. 3 VgV ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das mit Abschluss des Auswahlverfahrens feststehende Erschließungsgebiet. Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: - Das entsprechende Gigabit-Netz muss für Point-to-Point-Lösungen ausgelegt sein. - Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stehen.
Gegenstand nach CPV
- 64200000FernmeldediensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Alternative Verlegemethoden
- Kosten
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kosten
- Endkundenpreise
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Berücksichtigt werden Planungs-, Errichtungs- und Betriebsleistungen, die innerhalb der letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurden. Die Leistungen dürfen vor diesem Zeitraum begonnen worden sein. Bei laufenden Betriebsreferenzen ist der innerhalb des Bet … ganz lesenkürzer
Berücksichtigt werden Planungs-, Errichtungs- und Betriebsleistungen, die innerhalb der letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurden. Die Leistungen dürfen vor diesem Zeitraum begonnen worden sein. Bei laufenden Betriebsreferenzen ist der innerhalb des Betrachtungszeitraums tatsächlich erbrachte Leistungsumfang maßgeblich. Der Bewerber hat seine Erfahrung in der Planung und Errichtung von FTTB/H-Netzen anhand von mindestens einer Referenzdarstellungen vergleichbarer Leistung nachzuweisen. Als vergleichbare Leistungen werden insbesondere anerkannt: • technische Planung von FTTB/H-Netzinfrastrukturen, • Organisation und Steuerung der Netzerrichtung, • Bauleitung, Baukoordination und Qualitätssicherung, • Abnahme und Übernahme fertiggestellter Netzinfrastrukturen. Die tatsächliche Bauausführung darf durch beauftragte Bauunternehmen erfolgt sein, sofern der Bewerber die vorgenannten Leistungen nachweislich eigenverantwortlich erbracht hat. Die Referenz/en muss/müssen zusammen mindestens 200 tatsächlich hergestellte FTTB/H-Anschlüsse umfassen. Mehrere räumlich getrennte Ausbauabschnitte dürfen hierfür berücksichtigt werden. Der Bewerber hat den eigenverantwortlichen Betrieb mindestens eines Breitband-telekommunikationsnetzes mit mindestens 500 aktiven Endkundenanschlüssen nachzuweisen. Berücksichtigt werden Netze in FTTB/H-, FTTC/VDSL- und HFC/DOCSIS-Technologien. Zusätzlich muss der Betrieb von mindestens 100 aktiven FTTB/H-Anschlüssen nachgewiesen werden. Ein zusammenhängendes Bestandsnetz kann als eine Betriebsreferenz vorgelegt werden.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine testierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine testierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach § 5 TKG bei der BNetzA
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Verfahren namens und im Auftrag der Stadt Rödental durch.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Rödental
- Anschrift
- Bürgerplatz 1, 96472 Rödental
- Website
- roedental.de
- Kontakt
- info@
roedental.de - Auskünfte
- Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@
coburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GlasfaserPlus GmbH60 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH37 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH18 Zuschläge
- Amisol GmbH2 Zuschläge
- Cambridge University Press & Assessment2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH - Region Süd-Ost2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3740e2a8-16f3-4f0f-92b1-0236ee8b5575.