Baulärmgutachten und -monitoring für zwei Neubauprojekte zu ministeriellen Zwecken auf dem Postblockareal, Berlin-Mitte (VOEK 597-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 597-25veröffentlicht 18.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 15.04.2026 – 31.03.2033
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 77 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre15.04.2026 – 31.03.2033
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Preis35 %
- Personal- und Organisationskonzept20 %
- Leistungserbringungskonzept30 %
- Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter)15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2033
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Auftraggeberin (AG), auf der Liegenschaft „Postblock Nord“ (= PBN) an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte ein neues Verwaltungsgebäude für ministerielle Zwecke zu errichten. Auf der angrenzenden Liegenschaft „Postblock Süd“ (= PBS) sollen ein Ministerialgebäude und ein Wohngebäude errichtet werden. Das Postblockareal ist ein städtisches Quartier in Berlin, das durch die Wilhelm-/ Leipziger-/ Mauer- und Zimmerstraße begrenzt wird. Die Gesamtfläche liegt im Bereich der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“. Es ist eines der letzten großen Entwicklungspotentiale für die Bundesregierung in Berlin-Mitte. Dort steht eine fast durchgängig zusammenhängende Baufläche von ca. 25.000 m² zur Verfügung, die etwa zur Hälfte jeweils auf die Bereiche des PBN (13.284 m²) und PBS (12.379 m²) entfällt. Die beiden Grundstücksflächen werden nur durch den vornehmlich als Fußweg und zur Versorgungsdurchfahrt genutzten Buchhändlerweg getrennt.
Die Generalplanungsleistungen für die Projekte wurden jeweils im Anschluss an europaweit bekannt gemachte Wettbewerbe an die Staab Architekten GmbH (PBN) und die ARGE Schenker Salvi Weber ZT GmbH Franz und Sue ZT GmbH (PBS) vergeben. Weitere Fachplanungsleistungen wurden in gesonderten Verfahren beauftragt. Derzeit werden die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den PBN und die Vorplanung für das Projekt PBS erstellt.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen zum Leistungsbild “Baulärmgutachten und -monitoring” im Zusammenhang mit der Realisierung der beiden Bundesprojekte auf dem Postblockareal, konkret bestehend aus den Leistungen "Baulärmgutachten mit Baulärmprognose, Aufnahme der Bestandssituation, Lärmminderungsmaßnahmen" und "Begleitung der Bauausführung". Die auftragsgegenständlichen Leistungen werden durch die AG projektbezogen und zeitlich versetzt abgerufen. Grund für diese Trennung ist der zeitliche Vorsprung und die Datenlage (Bauablauf) des früher gestarteten Projekts PBN. Die Lärmschutzmaßnahmen müssen auf die Bauphasen beider Projekte ausgelegt sein, um eine möglichst lärmreduzierende Wirkung zu erzielen.
Die beiden Liegenschaften können Großteiles über das öffentlich zugängliche Straßenland eingesehen werden. Bei Bedarf können Bieter im Rahmen einer Ortsbesichtigung Zugang auf die Liegenschaften PBN und PBS erhalten. Hierzu ist über die Vergabeplattform ein Besichtigungstermin mit der Vergabestelle abzustimmen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine möglichst frühzeitige Terminanfrage.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,35Das wertungsrelevante Angebotshonorar inkl. Synergieeinsparung ermittelt sich auf Basis der bereitgestellten Honorarblätter (gewichtet mit 0,35).
- Qualität
- Personal- und OrganisationskonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,2Personal- und Organisationskonzepts (gewichtet mit 0,20): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Personal- und Organisationskonzepts inkl. Organigramm einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Qualität
- LeistungserbringungskonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,3Leistungserbringungskonzept (gewichtet mit 0,30): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter)Gewichtung (dezimal, genau) 0,15Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) (gewichtet mit 0,15). Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es soll zunächst die Leistungsstufe 1 (Baulärmgutachten mit Baulärmprognose, Aufnahme der Bestandssituation, Lärmminderungsmaßnahmen) zum Projekt PBN und anschließend optional die Leistungsstufe 2 (Begleitung der Bauausführung) zum Projekt PBN sowie die … ganz lesenkürzer
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es soll zunächst die Leistungsstufe 1 (Baulärmgutachten mit Baulärmprognose, Aufnahme der Bestandssituation, Lärmminderungsmaßnahmen) zum Projekt PBN und anschließend optional die Leistungsstufe 2 (Begleitung der Bauausführung) zum Projekt PBN sowie die Leistungsstufen 1 (Baulärmgutachten mit Baulärmprognose, Aufnahme der Bestandssituation, Lärmminderungsmaßnahmen) und 2 (Begleitung der Bauausführung) zum Projekt PBS beauftragt werden. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str.16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Un … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Es wird eine Ortsbesichtigung angeboten. Interessierte Bieter können über die Vergabeplattform einen Besichtigungstermin bei der Vergabestelle anfragen und abstimmen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine möglichst frühzeitige Terminanfrage. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatt „Bieterfragen“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen innerhalb der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Frist zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bewerber/Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 -610 -1234; E-Mail: ticket@bescha.bund.de; Geschäftszeiten: Mo bis Do:08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d34cec74-bb49-4375-b3a6-4eea5e780e05.