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Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstraße 27-33, 85354 Freising (WAF IV), Objektplanung Freianlagen - LPH 1 bis 9 - stufenweise

Studierendenwerk München Oberbayern AöR · München, Bayern

Aktenzeichen StwM_WAFIV_EU-030_24veröffentlicht 14.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
105 Tsd. €
Laufzeit
39 Monate23.07.2024 – 05.11.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80802, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 47 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.11.2027
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstraße 27-33, 85354 Freising (WAF IV), Objektplanung Freianlagen - LPH 1 bis 9 - stufenweise.

Beschreibung des Loses

1. Die Studierendenwohnanlage besteht aus drei freistehenden jeweils 5-geschossigen Häusern: Doppelhaus 1 (Hausnummer 31-33), Häuser 2 und 3 (Hausnummer 29, 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37x15 m) baugleich sind; das Doppelhaus 1 (Grundrissabmessung ca. 51x15 m) unterscheidet sich von den beiden Häusern (2 und 3) in der Länge. Diese Wohngebäude (Doppelhaus 1, Haus 2 und Haus 3) wurden in Massivbauweise errichtet. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 Absatz 3 BayBO Gebäude der Gebäudeklasse 4, mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Art. 2 Absatz 4 Nummer 11 BayBO). Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf Straßenniveau (448,50 über Normal Null (ü.NN)). Bei zwei Wohngebäuden wurde über dem Parkdeckniveau auf Bauwerkslänge ein mit ca. 7 m Länge auskragendes Dach ausgebildet, um weitere überdachte Stellplätze zu erhalten. Die Dächer sind extensiv/intensiv begrünt. Aufgrund der Boden- und Grundwasserverhältnisse wurde das Gelände bei Neubau der Wohnanlage auf 448,50 ü.NN aufgeschüttet. Der Haupteingang im Erdgeschoss (EG) wird über eine Treppenanlage erreicht (Oberkante fertig Fußboden (OK FFB) EG 450,00 ü.NN). Das Plangebiet der Freianlagen umfasst die Zufahrt West von der Giggenhauserstraße mit Grundstück Flurnummer 728/5 sowie Teilflächen des Grundstücks 728/2. Die Grundstücksgrenzen 728/5 entsprechen somit nicht dem Plangebiet der Freianlagen. Im Norden befindet sich ebenfalls eine Studierendenwohnanlage als Neubau; die Studierendenwohnanlage im Osten wird aktuell umgebaut und saniert. Im Süden grenzt das Grundstück an den Dampfanger Graben als Teil der Moosacher Aue an. Die notwendigen Schnittstellen zu allen angrenzenden Gebäuden, bzw. zu Freianlagenflächen im gesamten Areal sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung Objektplanung Freianlagen. Die Freianlagen weisen einen hohen Versiegelungsanteil auf. Lediglich die Flächen zur Moosacher Aue sind grün dominiert. Das Grundstück ist nicht eingefriedet und ist offenzuhalten. Das Gelände ist zur Moosacher Aue um ca. 1,00 bis 1,40 m abfallend. 2. Allgemeine Projektdaten / Ausstattung der gesamten Studierendenwohnanlage WAF IV nach heutigem Stand: - Grundstückgesamtfläche von ca. 7.400 m²; - davon überbaut: ca. 2.800 m²; - Parkgeschoss mit 116 Garagen gerundet: 5.960,00 m³; 18 nicht überdachten Stellplätze; - je Haus: 3 Vollgeschosse, Dachgeschoss, Parkdeck, kein Kellergeschoss; - hohe Grundwasserstände, Anstieg bis zur natürlichen Geländeoberkante möglich; - Überschwemmungsgebiet von Moosach / Damfänger- Graben; - Wohnanlage liegt in der Nähe vom Flughafen München. 3. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphasen erfolgt nach § 39, Anlage 11.1 HOAI 2021 und nach dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 4. Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Teilnahme an der in dem Terminplan (siehe Kapitel 3 der Anlage 900 "Vergabeleitfaden") ausgewiesenen Vor-Ort-Besichtigung der Studierendenwohnanlage WAF IV als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Persönliche Erfahrung des ProjektteamsDie Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
Qualität
Konzept: VerfügbarkeitskonzeptDie Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung und die Information zu der Bewertungsmethode ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.07.2024
Vertragsende
05.11.2027
Verlängerung
1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Vertrag (Anl … ganz lesen1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Vertrag (Anlage 906) stufenweise. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 121,- EUR (netto) - Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto)
Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH7M2

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Landschaftsarchitektin Susanne Schmidt-Hergarten, München2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.132vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.07.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.07.2024 auf 10.07.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1354e6df-8a58-4fa3-a2cb-f56b1c69a721.