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Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT), LPH 3 bis 9 stufenweise für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66

Studierendenwerk München Oberbayern AöR · München, Bayern

Aktenzeichen StwM_HEIG_ELT_EU-040_25veröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 409 Tagen abgelaufen

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in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
730 Tsd. €
Laufzeit
45 Monate17.10.2025 – 01.08.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80802, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 47 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Persönliche Erfahrung des Projektteams50 %
  • Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
  • Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
  • Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.08.2029
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 stufenweise für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG)

Beschreibung des Loses

Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigte für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, - Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner); sowie - technische Außenanlagen der Anlagengruppen 4, 5 und 6 im Sinne von § 53 HOAI 2021: o Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12), o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12), o Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Persönliche Erfahrung des Projektteams50 %
Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)50 %
Qualität
Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, jeweils innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen …
Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams" b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation). - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 3 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 8, für die Planung eines Gebäudes umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2010 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 5.000 m² umfasst haben Hinweis: Reicht der Bieter für den angegebenen Projektleiter oder stellvertretenden Projektleiter mehr als ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot ein, muss jedes dieser zusätzlichen persönlichen Referenzprojekte eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 2.000 m² umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung umfasst haben; - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher beinhaltet haben. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 nac …
Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams" - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters muss die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher beinhaltet haben. d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes zu Wohnzwecken mit mindestens vier (4) Stockwerken (zum Beispiel: Studierendenwohnheim oder Hotelgebäude oder Altenheim oder Pflegeheim): Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes, bei dem mindestens eine der Anlagengruppen 4, 5 und 6 auf erneuerbaren Energieträgern basiert. Kriterium 3: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation) [LPH 3 bis 8] eines Gebäudes der Energieeffizienzklasse B oder höher, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 86 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 10: Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. - Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 3 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkte + (Kriterium 3) 1 Punkt = 3 Punkte Zur punktemäßigen Bewertung: - Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 9 Punkte erzielen; das heißt 18 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, wobei pro Bewertungskriterium (Kriterium 1 bis Kriterium 3) maximal 3 Punkte erzielt werden können (Deckelung). - Gesamtpunkte: Die Punkte aus der fachspezifischen Berufserfahrung (max. 6,00 Punkte) und die Punkte aus den Referenzprojekten (max. 18 Punkte) werden zusammengerechnet. Maximal kann ein Bieter hier 24 Punkte erzielen. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,0834 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 50 %. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen.
Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Tabellenblatt 1 + Tabellenblatt 2) Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.10.2025
Vertragsende
01.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Fest definierte (option … ganz lesen1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs (Anlage 906) und des Leistungs- und Vergütungskatalogs (Anlage 801) als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. Leistungen, die mit Zuschlag verbindlich beauftragt werden, sind in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) grün markiert. Grundleistungen und Besondere Leistungen, die in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) nicht grün markiert sind, gelten - soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt (z. B. die Angabe "nicht erforderlich") - als optional. Die Voraussetzungen für den Abruf einer Leistungsstufe sind in dem Vertragsentwurf (Anlagen 906) geregelt. Die Bedingungen für den Abruf einer optionalen Besonderen Leistung ergeben sich aus dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) selbst. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter 121,- EUR (netto) - Qualifizierter Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto) 3. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Abruf der Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird erfolgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündi …
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche … ganz lesen1. Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5TL9#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung edd1fe14-bfd8-4813-a0ec-df3ff84ef68d.