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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Anwendungsentwicklungsleistungen mit .NET, Java und verwandten Technologien in 5 Losen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2026-0036veröffentlicht 19.05.2026erstmals 19.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 141 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
115,64 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
2 Jahre14.07.2026 – 13.07.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 5 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.07.2028
    vor 4 Monaten
  6. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Anwendungsentwicklungsleistungen mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Landesverfahren Hessens

Die HZD unterstützt die hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungsanwendungen. Die HZD ist zugleich zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt entsprechende Vergabeverfahren durch. In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungs- und Beratungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete im Rahmen der Digitalisierung des Landes Hessen. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher im vorliegenden Los 1 den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anwendungsentwicklung (.NET, Java und verwandte Technologien) an. Für die Unterstützung in der Anwendungsentwicklung wird entwicklungs- als auch fachübergreifendes Know-how benötigt. Der Auftragnehmer muss die gesamte Bandbreite der in diesem Kapitel aufgeführten Technologien und derer Nachfolgeprodukte abdecken. Angegebene Versionen von Technologien sind als Mindestanforderungen zu verstehen und beinhalten auch die jeweiligen Nachfolgeprodukte. Konkrete Bedarfe richten sich nach den anfordernden Projekten. Eine Prognose für die Verteilung auf die genannten Technologieschwerpunkte kann nicht erfolgen. Technologieumgebungen: (1) .NET Microsoft-Technologien im Enterprise-Umfeld •C# •Windows Presentation Foundation (WPF), Windows Forms, WinUI 3 •Windows Communication Foundation (WCF, CoreWCF) Webservices mit IIS •ASP.NET/ASP.NET Core, ASP.NET Core Blazor, ASP.NET WebForms, .NET MAUI, ASP.NET MVC/ASP.NET Core MVC, ASP.NET Web API/ASP.NET Core Web API, ASP.NET Security, Authentication •Universal Windows Platform (UWP) •VB.NET •ADO.NET •Object-Relational-Mapping (ORM) mit Entity Framework / Entity Framework Core (2) JAVA -Technologien im Enterprise-Umfeld •Java Platform, Enterprise Edition •Quarkus (ab Version 3) •Java Persistence API (z.B. mit Hibernate 5) •Java Spring •JAX-RS •WildFly, JBoss (EAP), Apache Tomcat •iText, jasper reports, Apache POI oder Apache Lucene •GUI-Frameworks Standard Widget Toolkit (SWT 3) oder Remote Application Platform (RAP 2) (3) Low Code Technologien •ServiceNow •OutSystems (4) Cloud Technologien •Microsoft Azure •Amazon AWS •Oracle OCI (5) Web (Frontend)-Entwicklungen •Angular (ab Version 15) inkl. Angular Material, PrimeNG, PrimeFaces •HTML 5 (Hypertext Markup Language) •TypeScript, JavaScript (inkl. Frameworks), jQuery •CSS 3, Sass (Syntactically Awesome Stylesheets) •Node.js •Selenium, Cypress (6) App-Entwicklung •Entwicklung von nativen Apps für iOS Endgeräte •Entwicklung von nativen Apps für Android Endgeräte •Progressive Web Apps (Service Worker, App Manifest etc.) •Ionic Framework (ab Version 8) •Apache Cordova / Ionic Capacitor (7) Begleitende Technologien •Technologien im KI - Umfeld (künstliche Intelligenz) •Linux (SUSE, Red Hat oder andere Derivate) •Entwicklungs-, Konfigurationsmanagement-, Versionsmanagement- und Testunterstützende Werkzeuge wie oEclipse oIntelliJ IDEA / WebStorm oVisual Studio (2022) oVisual Studio Code oAzure DevOps Server oGitLab (Git, CI/CD) oMaven 3 oNx oJIRA oJenkins oNexus •Datenbanken (Oracle, SQL Server oder funktional ähnliche Produkte) oNoSQL - Datenbanken oOracle (ab 11g) PL/SQL oMicrosoft SQL-Server (2016-2022) SQL für MS SQL Server MS SQL Server Reporting Services (2016-2022) SSIS (MS SQL Server Integration Services) Always Encrypted / Always Encrypted with Secure Enclaves Row Level Security oPostgreSQL oMaria DB •Scripting oPHP oWindows-PowerShell oVB •REST Web Services •GraphQL •XML (Extensible Markup Language) •Dependency Injection z.B. mit Unity Container •Model-View-ViewModel (MVVM) - Architekturmodell •Keycloak (Open ID Connect, OAuth2, SAML2) •Elastic Stack •FIDO2: WebAuthn & CTAP •Container-Technologien z.B. oKubernetes oPodman oDocker •gRPC •Kryptographie-Verfahren •Einbindung von Standardkomponenten wie oMicrosoft Office oSharePoint oMicrosoft Exchange oActive Directory Für den Abruf von Personal aus diesem Rahmenvertrag sind folgende Qualifikationsprofile vorgesehen: Lead Developer Senior Developer Lead Developer Unter dem Qualifikationsprofil "Lead Developer" wird eine entwicklungsspezifische Projektleitung verstanden, die die Ergebnis- und Kostenziele eines Softwareentwicklungsprojektes durch ein sehr hohes Maß an persönlicher Kompetenz, technischer Erfahrung und Expertise sicherstellt. Der "Lead Developer" agiert als Bindeglied zwischen den Stakeholdern und dem Entwicklungsteam und vertritt das Projekt nach außen. Hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Senior Developer Ein Senior-Developer ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich und führend mitarbeitet. Er ist Experte für Technologien in der Anwendungsentwicklung. Die detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Los 1.

2 Jahre45.760.000 €
2
Anwendungsentwicklung mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Hessische Steuerverwaltung

Die HZD unterstützt die hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungsanwendungen. Die HZD ist zugleich zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt entsprechende Vergabeverfahren durch. In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungs- und Beratungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher vorliegend den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Anwendungsentwicklung mit den Technologien.NET und Java im. Benötigt werden die Unterstützungsleistungen für Projekte und Verfahren in der gesamten Abteilung A - Verfahren der Steuerverwaltung der HZD, im Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) und der Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main (OFD). Durch die in dieser Leistungsbeschreibung aufgezählten Leistungen sollen alle Phasen eines Anwendungsentwicklungsprojektes abgedeckt werden können. Neben der Unterstützung in der Anwendungsentwicklung in den unten benannten Technologien wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung in querschnittlichen technologieunabhängigen Leistungsfeldern eines Anwendungsentwicklungsprojektes von der Initialisierung bis zur Betriebseinführung erwartet. Projektsprache ist deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt. Unter "Berufserfahrung" sind durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Folgende Technologien werden im Rahmen der Entwicklungstätigkeit verwendet: Spring, Maven/Gradle, Frontend: React, Typescript/Javascript (Node.js), Tests: JUnit5, Mockito, React Testing Library, REST API (Http+Json), Git, CI/CD, Containerisierung/-Orchestrierung (Docker, Kubernetes), Microservices / Webarchitektur, Apache Kafka, Logging (z.B. ElasticSearch), Monitoring (z.B. Grafana / Prometheus), API Security via JWT Authentifizierung, KeyCloak bzw. Spring Security, Nexus und JFrog. Entwicklungsleiter / fachlicher Koordinator Der Entwicklungsleiter/ fachliche Koordinator verantwortet die Erstellung eines Anwendungssystems auf Grundlage der Anforderungen des Kunden und in Abstimmung mit allen Interessengruppen. Er ist der direkte Ansprechpartner der Anwendungsentwicklung für die Projektleitung HZD (bei Projekten) bzw. der Gesamtbetriebsleitung (bei Softwarepflege für Verfahren). Der Entwicklungsleiter leitet das Entwicklerteam. Die Aufgaben der Entwicklungsleitung entsprechen in administrativen und steuernden Teilen denen einer Projektleitung, hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Softwareentwickler Ein Softwareentwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich mitarbeitet. Er ist Experte für die im Kompetenzprofil genannten Technologien in der Anwendungsentwicklung. Softwareberater Ein Softwareberater unterstützt fachlich und methodisch das Projektmanagement. Er stärkt die Projektleitung und das Projektteam. Er koordiniert die Kundenanforderungen und erarbeitet eigenverantwortlich nachhaltige Konzepte für komplexe IT-Infrastrukturen und -Anwendungen und deren Schnittstellen zu anderen Systemen. Er berät zu IT-Sicherheitsfragen und entwirft hierfür Lösungen unter Beachtung der Vorgaben des BSI.

2 Jahre31.680.000 €
3
IT-Analyse- und Entwicklungsleistungen für IT-Projekte des Schulportals Hessen

Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen durch. Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Das Schulportal Hessen als größte IT-Anwendung des Landes Hessen ist darauf angewiesen, dass erforderliche Entwicklungsleistungen durchgehend zur Verfügung stehen, damit sowohl Weiterentwicklungen als auch der Betrieb selbst sicher gewährleistet werden können. Um die Kapazitäten für das Schulportal Hessen auszuweiten und Zugriff auf zusätzliches Know-how zu erhalten, werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, um entsprechende Dienstleistungen zu erhalten. IT Analyse- und Entwicklungsleistungen Softwarepflege- und Weiterentwicklungsleistungen •Analyse fachlicher und technischer Anforderungen •Entwurf technischer Lösungskonzepte und Architekturen •Pflege, Wartung und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen des Schulportal Hessen •Umsetzung von funktionalen Erweiterungen und Anpassungen •Fehleranalyse, Fehlerbehebung und technische Optimierungen •Durchführung von Refactorings zur Sicherstellung der Wartbarkeit und Zukunftsfähigkeit •Umsetzung sicherheitsrelevanter Anpassungen (z. B. Security Patches) •Unterstützung bei Release-Vorbereitungen und -Durchführungen •Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung technischer Dokumentationen •Unterstützung bei Konzeption, Pflege und Wartung technischer Infrastruktur •Die Softwarepflege umfasst ausdrücklich auch die Sicherstellung der Barrierefreiheit gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen und normativen Vorgaben (u. a. DIN EN 301 549) sowie die Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen. •Pflege, Wartung und Optimierung bestehender Datenbanksysteme Software- und Systemarchitekturleistungen •Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Gesamtarchitektur des Schulportal Hessen •Konzeption, Bewertung und Weiterentwicklung von Anwendungs- und Systemarchitekturen •Unterstützung bei der Modularisierung bestehender Anwendungen •Konzeption und Weiterentwicklung serviceorientierter bzw. modularer Architekturen •Unterstützung bei der Integration neuer Komponenten in die bestehende Systemlandschaft •Sicherstellung der Skalierbarkeit, Wartbarkeit und Betriebssicherheit •Zusammenarbeit mit den IT-Architektinnen und IT-Architekten der HZD •Erbringung von Leistungen zur Integration und Anbindung interner und externer Systeme, insbesondere: oKonzeption, Implementierung und Pflege von Schnittstellen oIntegration bestehender und neuer Fachverfahren in das Schulportal Hessen oKonzeption der Abindung und Integration externer Dienste und Systeme unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie systemspezifischer Parameter •Sicherstellung konsistenter Authentifizierungs- und Autorisierungsprozesse •Analyse und Optimierung von Datenbankstrukturen und Abfragen •Unterstützung bei Datenmigrationen und -anpassungen •Sicherstellung von Datenintegrität, Performance und Verfügbarkeit •Unterstützung bei Backup-, Recovery- und Archivierungskonzepten

2 Jahre12.600.000 €
4
Projektmanagement- und Designleistungen für IT-Projekte des Schulportals Hessen

Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen durch. Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Das Schulportal Hessen als größte IT-Anwendung des Landes Hessen ist darauf angewiesen, dass erforderliche Entwicklungsleistungen durchgehend zur Verfügung stehen, damit sowohl Weiterentwicklungen als auch der Betrieb selbst sicher gewährleistet werden können. Um die Kapazitäten für das Schulportal Hessen auszuweiten und Zugriff auf zusätzliches Know-how zu erhalten, werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, um entsprechende Dienstleistungen zu erhalten. Projektmanagement- und Designleistungen Projektmanagementleistungen •Anwendung agiler Projektmanagementmethoden •Nutzung von OpenProject zur Projektsteuerung und Dokumentation •Transparente Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber •Unterstützung bei der Planung, Steuerung und Durchführung von Projekten, insbesondere durch: oErstellung von Plänen, Berichten, Projektmeldungen und Entscheidungsvorlagen oDokumentation von Ergebnissen oPlanung, Steuerung und Überwachung von Zeit, Kosten, Qualität und Ressourcen oAnwendung agiler Projektmanagementmethoden oNutzung digitaler Projektmanagement-Tools (hier: OpenProject) oModeration von Abstimmungs- und Planungsterminen otransparente Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber •Zusammenarbeit im Projektmanagement-Team •Einsatz als Projektmanager oder zur Unterstützung der Projektmanagementleistungen (bspw. PMO) Designleistungen •Erstellung von Icons, Grafiken und UI-Komponenten samt Umsetzung und Kombination in bestehende Schriftarten •Gestaltung und Weiterentwicklung von Benutzeroberflächen für Webanwendungen und Softwareprodukte •Unterstützung bei der Konzeption nutzerfreundlicher Bedienkonzepte (UX-Design) •Unterstützung bei Gestaltung und Weiterentwicklung von Print-Produkten wie Flyern, Broschüren, Kurzanleitungen u.a. •Weiterentwicklung von Präsentationsdesigns und -vorlagen •Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Usability-Standards •Mitarbeit bei der Erstellung/Überarbeitung des Styleguides des Schulportal Hessen

2 Jahre1.400.000 €
5
Anwendungsentwicklung mit .NET, Java und verwandten Technologien für die Hessische Justiz

Die HZD unterstützt die hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungsanwendungen. Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt entsprechende Vergabeverfahren durch. In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher im vorliegenden Los 5 den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anwendungsentwicklung (.NET und Java) an. Für die Leistungen zur Ausführung der Anwendungsentwicklung wird abteilungs- und fachübergreifendes Know-how für die Verfahren der Justiz (Abteilung J) benötigt. Durch die in dieser Leistungsbeschreibung aufgezählten Leistungen sollen alle Phasen eines Anwendungsentwicklungsprojektes abgedeckt werden können. Neben der Unterstützung in der Anwendungsentwicklung in den unten benannten Technologien wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung in querschnittlichen technologieunabhängigen Leistungsfeldern eines Anwendungsentwicklungsprojektes von der Initialisierung bis zur Betriebseinführung erwartet. Die Leistungen sind grundsätzlich als Dienstleistung mit eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen zu erbringen. Im Einzelfall sind Leistungen als Werkleistung zu erbringen. Die entsprechenden Einzelheiten werden dann im jeweiligen Einzelabruf von Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Der Auftraggeber geht im Rahmen einer unverbindlichen Schätzung von einem Verhältnis von 80% Dienstleistung zu 20 % Werkleistung aus. Projektsprache ist deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt. Software-Architekt Ein Software-Architekt hat als Aufgabe die Erarbeitung von tragfähigen, modernen und nachhaltigen Softwarearchitekturen. Für die Entwicklung von neuen und bereits entwickelten Anwendungen, ist die Abstimmung der funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen mit dem Kunden, ein wichtiger Teil seiner Aufgaben. Des Weiteren ist er zuständig für Erstellung von Architekturkonzepten, Entwicklungsrichtlinien und deren Abstimmung mit dem Entwicklungsteam und Kunden. Er ist verantwortlich für die Optimierung und Problemlösung von bereits existierenden Systemen und der Bewertung bestehender Softwarearchitekturen. Er koordiniert die Kundenanforderungen und erarbeitet eigenverantwortlich nachhaltige Konzepte für komplexe IT-Infrastrukturen und Anwendungen und deren Schnittstellen zu anderen Systemen. Entwicklungsleiter / fachlicher Koordinator Der Entwicklungsleiter/fachliche Koordinator verantwortet die Erstellung eines An-wendungssystems auf Grundlage der Anforderungen des Kunden und in Abstim-mung mit allen Interessengruppen. Er ist für die Anwendungsentwicklung direkter Ansprechpartner der Projektleitung HZD (bei Projekten) bzw. der Gesamtbetriebslei-tung (bei Softwarepflege für Verfahren). Der Entwicklungsleiter leitet das Entwick-lerteam. Die Aufgaben der Entwicklungsleitung entsprechen in administrativen und steu-ernden Teilen denen einer Projektleitung, hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Lead-Entwickler Unter dem Qualifikationsprofil "Lead Entwickler" wird eine entwicklungsspezifische Leitung für komplexe Anforderungen verstanden, die die Ergebnis- und Kostenziele eines Softwareentwicklungsprojektes durch ein sehr hohes Maß an persönlicher Kompetenz, technischer Erfahrung und Expertise sicherstellt. Der "Lead Entwickler" agiert als Bindeglied zwischen den Stakeholdern und dem Entwicklungsteam, koordiniert die Entwickler eines Vorhabens im Verständnis eines Teamleiters. Hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Senior-Entwickler Ein Senior-Entwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich und führend mitarbeitet. Er ist Experte für Technologien in der Anwendungsentwicklung.

2 Jahre24.200.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog + Aufgabenstellung

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Mindestanforderungen je Los werden in dem nachfolgenden Dokument (Link) dargestellt und sind über die Referenzformulare (Dateien: "Referenzen Los 1 - Los 5") nachzuweisen. https://vergabe.hessen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e067e65bd-6036df4737c4de35 Die Vergabestelle behält s … ganz lesenDie Mindestanforderungen je Los werden in dem nachfolgenden Dokument (Link) dargestellt und sind über die Referenzformulare (Dateien: "Referenzen Los 1 - Los 5") nachzuweisen. https://vergabe.hessen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e067e65bd-6036df4737c4de35 Die Vergabestelle behält sich in allen Losen die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Die Mindestanforderungen je Los werden in dem nachfolgenden Dokument (Link) dargestellt und sind über die Eigenerklärungen (Dateien: "Eigenerklärung Anzahl der Fachkräfte Los 1; ... Los 3; ... Los 5") nachzuweisen. https://vergabe.hessen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e067e65bd-6036d … ganz lesenDie Mindestanforderungen je Los werden in dem nachfolgenden Dokument (Link) dargestellt und sind über die Eigenerklärungen (Dateien: "Eigenerklärung Anzahl der Fachkräfte Los 1; ... Los 3; ... Los 5") nachzuweisen. https://vergabe.hessen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e067e65bd-6036df4737c4de35 Die Bieter erklären, welche Anzahl an qualifizierten Entwicklern (vgl. Ziffer 4.2 (Los 1); Ziffer 4.1.1.2 (Los 3); Ziffer 4.3 - 4.6 (Los 5) der Leistungsbeschreibung) ihrem Unternehmen zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Dazu haben Sie die Erklärung zur Art und Anzahl der Fachkräfte (Datei: "Erklärung Anzahl der Fachkräfte") ausgefüllt mit ihrem Angebot einzureichen (nur für Los 1, Los 3 und Los 5). Mindestanforderung Los 1 Der Auftraggeber verlangt zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in diesem Zusammenhang eine Mindestanzahl von 30 Developer (Entwicklern) (Mindestanforderung). Wird diese Anzahl nicht erreicht, gilt der Bieter als nicht geeignet und das Angebot ist zwingend auszuschließen. Mindestanforderung Los 3 Der Auftraggeber verlangt zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in diesem Zusammenhang die genannte Mindestanzahl von insgesamt sechs (6) Entwickler/Architekt (3 x Entwickler PHP mit oder ohne Symfony, 1 x Anwendungsentwickler Cloud, 1 x Entwickler für lokale Server-Clients-Umgebung C#, 1x Software- und Systemarchitekt) (Mindestanforderung). Wird diese Anzahl nicht erreicht, gilt der Bieter als nicht geeignet und das Angebot ist zwingend auszuschließen. Zu jeder genannten Person ist ein Überblick über die berufliche Vita, aus der sich die entsprechende Qualifikation ergibt, einzureichen. Mindestanforderung Los 5 Der Auftraggeber verlangt zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in diesem Zusammenhang eine Mindestanzahl von 15 Developer (Entwicklern) (Mindestanforderung). Wird diese Anzahl nicht erreicht, gilt der Bieter als nicht geeignet und das Angebot ist zwingend auszuschließen.
Spezifischer Jahresumsatz
Die Mindestanforderung in Los1 wird in dem nachfolgenden Dokument (Link) dargestellt und ist über die Eigenerklärung (Datei: "Eigenerklärung Umsatz Los 1") nachzuweisen. https://vergabe.hessen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e067e65bd-6036df4737c4de35 Eigenerklärung zur Umsatzentwi … ganz lesenDie Mindestanforderung in Los1 wird in dem nachfolgenden Dokument (Link) dargestellt und ist über die Eigenerklärung (Datei: "Eigenerklärung Umsatz Los 1") nachzuweisen. https://vergabe.hessen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e067e65bd-6036df4737c4de35 Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Die Umsätze können jedoch auch durch die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden. In Los 1 wird ein Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich "Anwendungsentwicklung" von 10 Mio Euro (netto) pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert (Mindestanforderung). Diese aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist in Los 1 zwingend zu erfüllen. Wirtschaftsteilnehmer, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden in Bezug auf Los 1 ausgeschlossen. In Los 2 wird kein Mindestumsatz gefordert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
14.07.2026
Vertragsende
13.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
54.912.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
19.06.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 54.912.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit den Angeboten sind noch keine Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotene Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Los 1 Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte + Leistungspunkte Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit der höheren Preispunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt. Die Punkteberechnung erfolgt nach der unten dargestellten Formel. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (58), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch diese Umrechnung erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Preisumrechnungsformel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax Pmin = Angebotspreis des günstigsten Angebots PAngebot = Angebotspreis des jeweils teureren Angebots Lmax = Maximal erreichbare Preispunktzahl (für den niedrigsten Angebotspreis) Kriterienkatalog - Los 1 Jeder Bieter hat in Los 1 mit seinem Angebot den Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog") ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 58 Punkte erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Fragen zusammen, die die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals betreffen. Der vorliegende Kriterienkatalog ist für insgesamt fünf (5) Personen kumuliert auszufüllen. Es sind demnach die Qualifikationen und Erfahrungen von fünf Personen in den entsprechenden Umfeldern abzubilden. Die entsprechenden Projekte sind in Spalte H aussagekräftig zu beschreiben. Alternativ kann die Projektbeschreibung in einer externen Anlage erfolgen. In diesem Fall ist ein zweifelsfreier Verweis auf die j …

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 19.06.2026
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.06.2026
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 19.06.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78552fc4-6f0d-4e9f-bfa1-0fb4724606a4.