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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Aktive Netzwerkkomponenten in 5 Losen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0092veröffentlicht 28.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 352 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (116 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
61,94 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre20.01.2026 – 19.01.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (148 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 19.01.2028
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten in 5 Losen Los 1: Alcatel-Komponenten Los 2: Cisco-Komponenten Los 3: Microsens-Komponenten (WDM) Los 4: Radware Loadbalancer Los 5: RSA-Komponenten

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Alcatel-Komponenten

Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf den Kauf neuer Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatel-Lucent Enterprise (ALE) (zur besseren Lesbarkeit nachstehend "Alcatel" genannt), die Sicherstellung der entsprechenden Hersteller-Unterstützung und die Instandhaltung bestehender Netzwerkinfrastrukturen als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von Netzwerkkomponenten in komplexe NetzInfrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme. Los 1 beinhaltet: •Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatel und zugehörige Hardware- und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen (z. B. Lizenzen), Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolgeprodukte. •Dienstleistungen im Bereich "Netzwerkkomponenten Alcatel" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers bei Staging der Netzwerkkomponenten, Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration. •Instandhaltung (laufende Betreuung vorhandener Alcatel-Komponenten und neu zu beschaffender Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatel) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen. Das Volumen des Los 1 ist durch das Preisblatt (Siehe Ausschreibungsunterlagen) bestimmt. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers. Auch eine Mindestabnahmemenge während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist nicht vereinbart.

2 Jahre19.128.727 €
2
Cisco-Komponenten

Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf den Kauf neuer Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco, die Sicherstellung der entsprechenden Hersteller-Unterstützung und die Instandhaltung bestehender Netzwerkinfrastrukturen als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von Netzwerkkomponenten in komplexe Netz-Infrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme. Los 2 beinhaltet: •Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco und zugehörige Hardware- und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen (z.B. Lizenzen), Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolge-produkte. •Dienstleistungen im Bereich "Netzwerkkomponenten Cisco" durch Unterstüt-zungsleistungen des Auftragnehmers bei Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration. •Instandhaltung (laufende Betreuung vorhandener Cisco-Komponenten und neu zu beschaffender Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen. Das Volumen des Los 2 ist durch das Preisblatt (Siehe Ausschreibungsunterlagen) bestimmt. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers. Auch eine Mindestabnahmemenge während der Laufzeit der Rahmenverein-barung ist nicht vereinbart.

2 Jahre38.349.519 €
3
Microsens-Komponenten (WDM)

Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf den Kauf neuer WDM-Komponenten des Herstellers Microsens, die Sicherstellung der entsprechenden Hersteller-Unterstützung und die Instandhaltung bestehender WDM-Infrastrukturen als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von WDM-Komponenten in komplexe Infrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme. Los 3 beinhaltet: •Lieferung von WDM-Komponenten des Herstellers Microsens und zugehörige Hardware- und Softwarekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen, Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolgeprodukte. •Dienstleistungen im Bereich "WDM-Komponenten Microsens" durch Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers bei Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration. •Instandhaltung (laufende Betreuung vorhandener Microsens-Komponenten und neu zu beschaffenden WDM-Komponenten des Herstellers Microsens) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen. Das Volumen des Los 3 ist durch das Preisblatt (Siehe Ausschreibungsunterlagen) bestimmt. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftragge-bers. Auch eine Mindestabnahmemenge während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist nicht vereinbart.

2 Jahre1.506.604 €
4
Radware Loadbalancer

Die zu beschaffenden Leistungen beziehen sich sowohl auf die Beschaffung neuer Loadbalancer des Herstellers Radware, die Sicherstellung von Hersteller-Unterstützung und die Instandhaltung bestehender Loadbalancer als auch auf Unterstützungsleistungen bei der Planung und Integration von Loadbalancern in komplexe Netz-Infrastrukturen sowie bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme. Los 4 beinhaltet: •Lieferung von Radware Loadbalancern und zugehörige Hardware- und Soft-warekomponenten sowie sämtliche sonstige erforderliche Ergänzungen, Erweiterungen und deren jeweiligen Nachfolgeprodukte. •TradeIn der beim Auftraggeber vorhandenen Loadbalancer Alteon 2208, 4416 und 5224 im Rahmen der Ersatzlieferung. •Lieferung von Erweiterungslizenzen für Radware Loadbalancer. •Dienstleistungen im Bereich "Radware Loadbalancer" durch Unterstützungsleis-tungen des Auftragnehmers bei Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration. •Instandhaltung (laufende Betreuung vorhandener Loadbalancer und neu zu beschaffender Radware Loadbalancer) in Form von Fehlerdebugging, Fehlerbehebung, Bereitstellung von Hardware-, Firmware- und Software-Aktualisierungen. Das Volumen des Los 4 ist durch das Preisblatt (Siehe Anhang zu den Ausschreibungsunterlagen) bestimmt. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers. Auch eine Mindestabnahmemenge während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist nicht vereinbart.

2 Jahre1.632.996 €
5
RSA-Komponenten

Das Produkt "VPN-Einwahl über Internet", ermöglicht die Nutzung von Diensten und Verfahren beim Auftraggeber und an ihn angeschlossenen Kundennetzen. Es ist geeignet für die Anbindung einzelner PC-Arbeitsplätze von Landesbediensteten und berechtigten Dritten. Zur Authentifizierung der Benutzer betreibt der Auftraggeber eine Infrastruktur (Einwahlumgebung Land), in der das One-Time-Password-(OTP)-System der Firma RSA Security eingesetzt wird. Zusätzlich betreibt der Auftraggeber eine separate Infrastruktur für die mobile Ein-wahl der Hessischen Polizei (Einwahlumgebung Polizei), in welcher ebenfalls das OTP-System der Firma RSA Security eingesetzt wird. Los 5 beinhaltet die Beschaffung von: •One-Time-Password-Token (RSA SecurID Authenticator) in Hardware- und Software-Ausführung für Austausch und Neubeschaffung •Erweiterte Serverlizenzen (RSA SecurID Authentication Manager) für neue Benutzer auf dem RSA OTP-Token-Server •Appliances (OTP-Token-Server) für die Authentifizierung der Benutzer Das Volumen des Los 5 ist durch das Preisblatt (Siehe Anhang zu den Ausschreibungsunterlagen) bestimmt. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers. Auch eine Mindestabnahmemenge während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist nicht vereinbart.

2 Jahre1.318.312 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Bewertungsmatrix
Preis
Brutto-Gesamtpreis (HW + DL)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
20.01.2026
Vertragsende
19.01.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 22.954.472,22 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmen-vereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag tri … ganz lesenDie Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 22.954.472,22 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmen-vereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag tritt zum 20.01.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Beginn.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
22.954.472 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet. Dabei wird die Kennzahl f … ganz lesenDas wirtschaftlichste Angebot pro Los wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Wertungsmengen zuzüglich MwSt. Schwankungsbereich (SB) Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 10% (zehn Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Abschließendes Entscheidungskriterium Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10% vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Über dieses abschließende Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, dass Bieter ihr Potential im Leistungswettbewerb ausschöpfen und sich nicht mit dem Risiko eines versagenden Qualitätswettbewerbs allein auf die Preise der Leistungserbringung fokussieren. Der relativ geringe Schwankungsbereich von 10% stellt sicher, dass der Preiswettbewerb nicht unterlaufen werden kann.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Brutto-Gesamtpreis (HW + DL)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
20.01.2026
Vertragsende
19.01.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.581.974,69 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmen-vereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag trit … ganz lesenDie Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.581.974,69 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmen-vereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag tritt zum 20.01.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Beginn.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.581.975 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hierbei der jeweilige Brutto-Gesamtpreis (HW + DL) der sich aus der entsprechenden Position im Preisblatt ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Controlware GmbH, Unterhaching1
2Controlware GmbH, Unterhaching1
3Controlware GmbH, Unterhaching1
4Controlware GmbH, Unterhaching1
5Controlware GmbH, Unterhaching1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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60vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 07.11.2025 auf 17.11.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.11.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 07.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2bb8743-27af-4e9d-aa35-86f2cb810f6f.