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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

ADLER und VPA (KONSENS)

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2026-0025veröffentlicht 20.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 79 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.08.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
915 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,1 Mio. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Kriterienkatalog70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 43 Tagen

Beschreibung

Beschaffung von Unterstützungsleistungen bei der Pflege, Weiterentwicklung und Einarbeitung internen Personals in den Anwendungen ADLER (Verwaltungsdatenbank Lohnsteuerhilfevereine) und VPA (Vollmachtprozessadapter)

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Bundesvorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung - siehe auch https://www.steuer-it-konsens.de/) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software im Bereich der Länderfinanzbehörden. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Hessen die Entwicklung und Pflege der Anwendungen ADLER (Verwaltungsdatenbank Lohnsteuerhilfevereine) und VPA (Vollmachtprozessadapter). Beide Anwendungen werden als Zentrale Produktionsstätten (ZPS) in Hessen betrieben. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von Dienstleistungen für die Unterstützung bei der Pflege, Weiterentwicklung und Einarbeitung internen Personals in den Anwendungen ADLER (Verwaltungsdatenbank Lohnsteuerhilfevereine) und VPA (Vollmachtprozessadapter).

Die Anwendung ADLER (Verwaltungsdatenbank-Lohnsteuerhilfevereine) ist eine Web-Anwendung, die client- und serverseitig auf Java-Technologien und einer Datenhaltung mittels Oracle Datenbanksystemen basiert. Als Betriebssystem kommt Linux zum Einsatz. Der VPA (Vollmachtprozessadapter) ist eine Serveranwendung, die auf Java-Technologien und einer Datenhaltung mittels Oracle Datenbanksystemen basiert. Als Betriebssystem kommt Linux zum Einsatz. Es ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Anwendungsentwicklungen in KONSENS den Regelungen der für KONSENS entworfenen technischen Zielarchitektur unterworfen sind. In Bezug auf die Serveranwendungen bedeutet dies insbesondere die Berücksichtigung von zentralen KONSENS-Komponenten, über die z.B. die Zustände der Fallbearbeitung bzw. verfahrensübergreifende Prozesse gesteuert werden.

Die Softwareentwicklung findet auf der technischen Umgebung des Auftraggebers statt (aktuell: HessenPC zuzüglich der Build-/Deploymentumgebung).

Beschreibung der Leistung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für die Unterstützung der Anwendungsentwickler der HZD bei der Entwicklung und Pflege von Leistungen im Bereich ADLER und VPA folgende grundsätzliche Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht werden: • Coaching der HZD-internen Anwendungsentwickler bei der Einarbeitung in das Anwendungsdesign, sowie bei der Pflege und Weiterentwicklung von ADLER und VPA. • Unterstützung beim Anwendungsdesign und bei der Durchführung von tech-nisch und fachlich notwendigen Anpassungen im Bereich Pflege und Weiter-entwicklung des Funktionsumfangs von ADLER und VPA. • Bei Bedarf Unterstützung bei der Verfahrensbetreuung ADLER und VPA und beim Verfahrensbetrieb der zentralen KONSENS-Produktionsstätten (ZPSen) ADLER/VPA. • Bei Bedarf Support bei der Ticketbearbeitung im Kontext ADLER und VPA

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterienkatalog70 %
Preis30 %
Qualität
KriterienkatalogQualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen der einzusetzenden Personen
Preis
Preisblatt

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgen … ganz lesenIn technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht: • Art: Pflege und Weiterentwicklung von Anwendungen auf Basis der Programmiersprache Java Nachfolgende Leistungen müssen im Rahmen des Referenzauftrags erbracht worden sein: (a) Entwicklung und Pflege von in Java programmierter Anwendung in der Softwarearchitektur Java 2 Platform Enterprise Edition (J2EE) (b) Datenhaltung incl. SQL-Programmierung mittels Oracle-Datenbanksystem ab Version 19. (c) Nutzung von Extensible Markup Language (XML) (d) Nutzung von Unified Modelling Language (UML). (e) Coaching von Anwendungsentwicklern des Auftraggebers bei der Einarbeitung in das Anwendungsdesign der Java-Anwendungen. • Umfang: 400 Personentage (Ein Personentag besteht aus 8 Arbeitsstunden)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.098.240 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
20.08.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklärung_oeff_AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessisc … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklärung_oeff_AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Besachäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.098.240,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teil … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikati-onssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Ei-generklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der ent-sprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskri-terium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevan-te) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungser-klärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunter-lagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorge-sehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderli-chen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert wird Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt: 1) Leistung (Kriterienkatalog) 70 % 2) Preis 30 % Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl (wirtschaftlichstes Angebot), die nach der folgenden Formel errechnet wird Gesamtpunkte = Preispunkte x 30 % + Leistungspunkte x 70 % Die Bewertung des Preises erfolgt durch Punktevergabe. Es werden insgesamt maximal 1200 Punkte vergeben. Für die Berechnung der Preispunkte erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis die maximale Punktzahl von 1200 Punkte, die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Die Nachkommastellen werden auf 2 Stellen nach dem Komma kaufmännisch ab- bzw. aufgerundet. Die Preisberechnung erfolgt anhand der folgenden Umrechnungsformel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax Pmin = Angebotspreis des günstigsten Angebots PAngebot = Angebotspreis des jeweils teureren Angebots Lmax = Maximal erreichbare Preispunktzahl 1200 (für den niedrigsten Angebotspreis) Das Zuschlagskriterium "Leistung" wird mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtbewertung einfließen. Es werden insgesamt maximal …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 20.08.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b595dc3-1a96-4daf-83ea-660e186658d0.