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A98, VKE E021, VKE E023, Bodenschutzkonzept E021 und Bodenschutzkonzept E023

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen AE02340306-1veröffentlicht 11.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.deges.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (365 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.deges.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

VKE E021, Abschnitt 6 - Schwörstadt - AS Murg VKE E023, Abschnitt 5 - AS Rheinfelden/Karsau - Schwörstadt Bodenschutzkonzept E021 und Bodenschutzkonzept E023

Beschreibung des Loses

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau) GmbH plant den Neubau der A 98. Die A 98 - Hochrheinautobahn - soll zukünftig die A 5 im Westen mit der A 81 im Osten verbinden und stellt damit eine wesentliche West-Ost-Achse an der Grenze zur Schweiz dar. Sie ist als großräumige Verbindung in die Straßenkategorie AS 1 nach RIN einzustufen. Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck, Weil am Rhein (Anschluss A 5) und Lauchringen wurde in insgesamt 10 Abschnitte unterteilt. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sind die erste Richtungsfahrbahn im vordringlichen Bedarf (VB), die zweite Richtungsfahrbahn im weiteren Bedarf mit Planrecht (WB*) enthalten. Gesetzliche Grundlage ist das derzeit gültige Bundesfernstraßenausbaugesetz - FStrAbG (vom 20.01.2005 geändert am 23.12.2016). Die DEGES GmbH ist mit einem Dienstleistungsverträgen seit 2018 mit der Vor- und Entwurfsplanung für den Abschnitt 6 zwischen Schwörstadt und Anschlussstelle Murg sowie seit 2022 mit der Fortführung des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens des Abschnitts 5 der A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt beauftragt und hat diese Projekte von den bisherigen Vorhabenträgern (erst Regierungspräsidium Freiburg, dann Autobahn GmbH) übernommen. Der ursprüngliche Planfeststellungsabschnitt A 98.5 von Rheinfelden/Karsau bis Wehr (Länge rd. 10,5 km) wurde im Jahr 2014 auf den rd. 6,5 km langen konsensfähigen Bereich zwischen Rheinfelden/Karsau und Schwörstadt reduziert und endet nun östlich der geplanten PWC-Anlage Ossenberg noch vor der Wolfsgrabenbrücke. Dieser reduzierte Planungsabschnitt des Abschnittes A 98.5 (VKE E023) ist der erste Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung.

Das 2017 eingeleitete Planfeststellungsverfahren konnte nicht zum Abschluss gebracht werden. Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen zu Abschnitt A 98.5 müssen daher unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsprognose umfassend überarbeitet werden, um das Verfahren fortführen und mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließen zu können.

Der zweite Bauabschnitt der A 98 umfasst den rd. 10,5 km langen zweibahnigen Neubau der Bundesautobahn 98 im Streckenabschnitt Schwörstadt-Murg (Abschnitt A 98.6). Der zweibahnige Ausbau des betrachteten Streckenabschnittes beginnt am Abschnittsende A 98.5 oberhalb von Schwörstadt (östlich der PWC-Anlage "Ossenberg") und endet an der Anschlussstelle (AS) Murg, der Verknüpfung zum Abschnitt A 98.7. Ab dieser Stelle ist die A 98.7 in östlicher Richtung bereits als 3-streifige Landstraße baulich realisiert. Dieser oben beschriebene Planungsabschnitt A 98.6 (VKE E021) ist der zweite Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung.

Folgende Leistungen für die VKE E021 und E023 sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Erstellung Bodenschutzkonzept

Darüber hinaus ist ausschließlich für die VKE E023 folgende Leistung zu erbringen: - Erstellung eigenständige Unterlage zur Bewertung und Kompensation von Eingriffen in den Boden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB … ganz lesenEin Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Kriterium
Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen
Kriterium
Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
31 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.deges.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
13.05.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): A98.5, VKE E023, Geotechnische Beratungsleistung

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d73471a-76dc-4f57-babb-4332ef37a1eb.