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A98.5, VKE E023, Geotechnische Beratungsleistung

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen AE02340308-1veröffentlicht 17.05.2024erstmals 17.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 865 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.deges.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (294 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (365 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzeption der Projektabwicklung/Qualitätssicherung60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.deges.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Geotechnische Beratungsleistung

Beschreibung des Loses

Die A98 - Hochrheinautobahn soll zukünftig die BAB 5 im Westen, mit der A 81 im Osten verbinden und stellt damit eine wesentliche West-Ost-Achse an der Grenze zur Schweiz dar. Sie ist als großräumige Verbindung in die Straßenkategorie AS 1 nach RIN einzustufen. Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck Weil am Rhein (Anschluss A5) und Lauchingen wurde in insgesamt 10 Abschnitte unterteilt.

Der ursprüngliche Planfeststellungsabschnitt A 98.5 von Rheinfelden/Karsau bis Wehr (Länge rd. 10,5 km) wurde im Jahr 2014 auf den rd. 6,5 km langen konsensfähigen Bereich zwischen Rheinfelden/Karsau und Schwörstadt reduziert und endet nun östlich der geplanten PWC Anlage Ossenberg noch vor der Wolfsgrabenbrücke.

Im Bundesverkehrswegeplan (BWP) 2030 sind, die erste Richtungsfahrbahn im vordringlichen Bedarf (VB), die zweite Richtungsfahrbahn im weiteren Bedarf mit Planrecht (WB*) enthalten. Gesetzliche Grundlage ist das derzeit gültige Bundesfernstraßenausbaugesetzt - FstrAbG (vom 20.01.2005 geändert am 23.12.2016).

Für den einbahnige (drei-streifigen) Ausbau des Abschnittes A98.5 wurde o.g. Grundlage im November 2015 ein RE-Entwurf den Landes- und Bundesministerien zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem vom Bund am 24.11.2016 der Gesehenvermerk auf die bereits 2.te Fortschreibung des RE-Vorentwurf erfolgte, wurden die Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Bau der A 98.5 Karsau-Schwörstadt erarbeitet. Anschließend schloss sich die Einleitung des Planfeststellungsverfahren im Jahr 2017 an.

Mit Übernahme des Projekts hat die DEGES als Ziel definiert, das laufende Planfeststellungsverfahren mit so weit wie nötig überarbeiteten oder neu verfassten Unterlagen insbesondere im Hinblick auf umweltfachliche Belange als modifiziertes Deckblattverfahren in Abstimmung mit dem RP Freiburg fortzuführen. Planerisch ist die Beibehaltung und Optimierung der Antragstrasse (berggeführte Variante 2) mit der Einarbeitung der 390m langen Einhausung bei Karsau-Minseln und einer Untersuchung zur Verbesserung der Wiedervernetzung vorgesehen. Dabei werden das Bundesprogramm Wiedervernetzung und der landesweite Fachplan Biotopverbund sowie das Projekts internationale Wiedervernetzung am Hochrhein beachtet. Im Vordergrund steht dabei die Herstellung von Rechtssicherheit für die Planung.

Im Zuge der ersten Untersuchungen von Optimierungsmöglichkeiten der Antragstrasse in Lage und Höhe und unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse vor allem im Hinblick auf den Gebietsschutz im Beriech der FFH- Gebiets Dinkelberg/Röttlerwald, Teilfläche "Hollwanger Wald" konnten durch ein Abrücken der Trasse nach Süden wesentliche Vorteile gegenüber der Antragstrasse generiert werden.

Im Zuge der vorlaufenden Planungsschritte bis hin zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2017 wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt und als Grundlage für die Planungen der A98 im Abschnitt 5 verwendet. Infolge der nun optimierten Antragstrasse mit der wesentlichen Anpassung der Linienführung im Bereich des FFH-Gebiets Dinkel-berg/Röttlerwald, der damit einhergehenden Planung/ Veränderung der angrenzenden Ingenieurbauwerke und der Planungsaufgabe den Tunnel Karsau/Minseln in die Planunterlagen zu integrieren hat sich das Erfordernis der erneuten hydrogeologischen Betrachtung von Teilabschnitten der Trassenführung A98.5 ergeben. Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für den Streckenbau und die Ingenieurbauwerke mit Vorbereitung und Durchführung aller geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen großtechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und Abfallrechtlichen Bewertung für die VKE E023. Geotechnische Beratung:

- Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes - Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB - Geotechnische Untersuchung der Grundwassersituation - Baugrundbeurteilung in Hinblick auf Strecke und Ingenieurbauwerke - Vorbereitung und Durchführung aller geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen - Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte, Altlastenberichte sowie für die Tunnelbauwerke in offener Bauweise nach RE-ING Teil 3 Abschnitt 1 i.V.m. ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 2(Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und Abfallrechtlichen Bewertung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Konzeption der Projektabwicklung/Qualitätssicherung60 %
Preis40 %
Qualität
Konzeption der Projektabwicklung/Qualitätssicherung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB … ganz lesenEin Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Kriterium
Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen
Kriterium
Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
23 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.deges.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
25.06.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 25.06.2024
  3. BekanntmachungFrist 25.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94cd9b9e-3f1b-4bb5-b48c-e1d7c833b11f.