24109/DK10 Los 2 Rahmenvereinbarungen für die Beratung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu Themen der Abteilung Digitale Konnektivität
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 24109/DK10 Los 2veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- KAU Fachprüfung Planung Technsiche AusrüstungVivantes Klinikum Am Urban · BerlinFrist 07.12.2026
- Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner VerkehrsbetriebeBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 11.12.2026
- RV Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne im U-BahnbereichBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 09.12.2026
- StA V GS - Teilgeneralplanung für die Gesamtsanierung des Verwaltungsgebäudes der DGUV in Sankt AugustinDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. · BerlinFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Rechtliche, ökonomische und technische Beratung im Bereich der digitalen Infrastruktur
Beschreibung des Loses
Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und technischen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen sowie Stellungnahmen zu Grundsatzfragen im Bereich der Förderung digitaler Infrastrukturen, die folgende Schwerpunkte im Kontext der Förderung und Finanzierung des Breitbandausbaus des Bundes sowie förderspezifische Fragestellungen sonstiger technologiebezogener Fördermaßnahmen abdecken sollen (nicht abschließend): - Beihilfenrechtsrahmen einschließlich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfenleitlinien und Umsetzungsfragen, wie wettbewerbsausgleichende Maßnahmen angelehnt an die Breitbandleitlinien, Investitionsschutz, Priorisierungsstrategien geför-derter Glasfaserausbaugebiete, Maßnahmen zur Trennung des privaten vom geförder-ten Ausbau, - Förderfragen zu telekommunikationsspezifischen Wegerechten, Mitverlegungs-, Mit-nutzungs- und Zugangsrechten sowie zu sonstigen Genehmigungserfordernissen, - Materialkonzepte, - Verlegemethoden, - Kooperationen beim Netzausbau und -betrieb sowie Open-Access-Konzepte, - Regulierungs-, vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen einschl. Unterstützungsleistun-gen bei der Maßnahmenkonzipierung (Programmstrategie und Förderziele, Wirtschaft-lichkeitsuntersuchungen, Entwürfe für Richtlinien und Förderaufrufe), - Netzstrukturen, - projektspezifische ökonomische Fragen zu Kosten des Breitbandausbaus und der Ein-nahmen (z. B. Erschließung abgelegener Gebäude). - Datenerhebung und Datenanalyse im Rahmen des geförderten und nicht geförderten Ausbaus digitaler Infrastrukturen sowie Erstellung von Auswertungen und Statistiken. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 71311300Beratung im Bereich InfrastrukturenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewertet wird der Angebotspreis inkl. UStAngebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 des Vertrags ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, kann d … ganz lesenkürzer
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 des Vertrags ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Das Gesamtvolumen der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) der Rahmenvereinbarung, die sich aus den Mengenansätzen gem. Angebotsschreiben zzgl. Reise-und Sachkostenpauschale ergibt.
- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informat … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| WIK-Consult GmbH, Bad Honnef | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
- 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme30.09.2025
- 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)02.06.2025
- 2502/DB Tg - Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Überwachung der Transformation DB Cargo AG24.04.2025 · 5 Angebote
- 2503 Technische Begleitung der eIDAS VO15.04.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH18 Zuschläge
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- INROS LACKNER SE7 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Bahnstromanlagenplanung Oderbruchstraße - Hohenschönhauser Straße - Lph. 3-6Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftFrist 03.12.2026
- Technische Beratungsleistungen Controlling im ÖPP-Projekt Bundespolizei RückführungsgebäudePD - Berater der öffentlichen Hand GmbHFrist 30.11.2026
- Generalplanung für den Neubau eines Dienst- und Sozialgebäudes und der Verkehrsflächen am Standort Lengeder Straße 6 – 18 in 13407 Berlin (Reinickendorf) (1. BA SEL)Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöRFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17e98bdd-dd94-45b8-8d81-7f8d739bef2e.