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Landaktuell gelistetZuschuss

Waldumweltmaßnahmen

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die dem Erhalt und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Waldlebensräumen der NATURA-2000-Gebiete und in traditionell bewirtschafteten Wäldern dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und Entwicklung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen. Sie erhalten die Förderung

- als Ausgleich von Bewirtschaftungsnachteilen in ausgewiesenen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sowie - zur Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes nach einem Bewirtschaftungskonzept. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei

- Bewirtschaftungsnachteilen in ausgewiesenen FFH-Waldlebensräumen - bis zu EUR 50,00 pro ha pro Jahr für den Ausschluss oder die Begrenzung des Baumartenwechsels sowie - bis zu EUR 200,00 pro ha pro Jahr für Einschränkungen in der Endnutzung von Altbeständen.

- traditionellen Waldbetriebsarten oder traditionellen Waldbewirtschaftungsformen bis zu EUR 130,00 pro ha pro Jahr. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. des Jahres mit dem landwirtschaftlichen Sammelantrag ausschließlich als Online-Antrag über das Portal PORTIA ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und jurstische Personen des privaten und offentlichen Rechts als Besitzerinnen oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer oder berechtigte Besitzerin oder berechtigter Besitzer der begünstigten Flächen sein. - Forstbetriebe ab 50 Hektar Forstbetriebsfläche müssen die für die Förderung relevanten Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan, Forsteinrichtungswerk oder Forstbetriebsgutachten vorlegen. - Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ist die Größe des angeschlossenen Einzelbetriebs maßgeblich. - Bitte beachten Sie außerdem die speziellen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 24. Januar 2024, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9 vom 26. Februar 2024, S. 346.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.