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Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Eckdaten

Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei. Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden. Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen. Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.

Rechtliche Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

- Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen - Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen - Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.

Was kann gefördert werden?

- Produktive Investitionen in der Aquakultur - Teichwirtschaft und Umweltleistungen - Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Verfahrensablauf

Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.

Fristen

Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres zu stellen.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.