Förderrichtlinie Altlasten
Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung von Orten, auf denen sich Altlasten befinden, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen sowie der Sanierung der Altlasten und anderer stofflich schädlicher Veränderungen des Bodens. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
- Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung, - Sanierungsuntersuchung und -planung, - Sanierung, einschließlich sanierungsbedingter Abriss, und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung sowie - Überwachung und Eigenkontrolle. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 7.500. Reichen Sie Ihren Antrag über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, - sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, - juristische Personen des privaten Rechts und - natürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen. - Sie müssen die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten und darüber hinaus die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern. - Wenn Sie ein Sanierungsvorhaben planen, legen Sie der zuständigen Behörde zuvor ein Sanierungskonzept vor. Sie lassen außerdem ein Gutachten zur Wertsteigerung des Grundstücks erstellen. - Keine Förderung erhalten Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten sowie als Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Festlegung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 22. Dezember 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 4 vom 23. Januar 2023, S. 198.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.