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Landaktuell gelistetZuschuss

Assistierte Reproduktion

Wenn Sie eine reproduktionsmedizinische Behandlung durchführen lassen möchten, damit Ihr Kinderwunsch in Erfüllung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Privatperson

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie im Fall eines unerfüllten Kinderwunsches bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Die Förderung erhalten Sie für Behandlungen vom 1. bis 4. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung inklusive der Bundesförderung beträgt

- für verschiedengeschlechtliche verheiratete Paare, die keinen Fremdsamen benötigen, pro Behandlungszyklus maximal 50 Prozent des Eigenanteils der Kosten für den 1. bis 4. Behandlungszyklus, sowie - für verschiedengeschlechtliche Paare, die keinen Fremdsamen benötigen und die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, vom 1. bis 3. Behandlungszyklus maximal 25 Prozent und im 4. Behandlungszyklus maximal 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten. Die Höhe der Förderung aus Landesmitteln für Paare, die Fremdsamen benötigen, und Paare, bei denen die zu behandelnde Frau das 40. Lebensjahr vollendet, aber das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beträgt bis zu 25 Prozent des Eigenanteils der Kosten für den 1. bis 4. Behandlungszyklus. Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt auf

- EUR 800,00 für eine In-vitro-Fertilisation im 1. bis 3. Behandlungszyklus und EUR 1.600 im 4. Behandlungszyklus beziehungsweise - EUR 900,00 für eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion im 1. bis 3. Behandlungszyklus und EUR 1.800 im 4. Behandlungszyklus. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Behandlung und für jede Behandlung gesondert bei der Thüringer Stiftung HandinHand.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist die „Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“, die die Mittel weiterleitet an

- verschiedengeschlechtliche Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, - gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare, Lebenspartnerinnen und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben,

die sich einer Behandlung der assistierten Reproduktion unterziehen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Thüringen haben. - Als Frau dürfen Sie das 42. und als Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Altersuntergrenze liegt beim vollendeten 25. Lebensjahr. - Sie müssen die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Thüringen oder in einem der angrenzenden Bundesländer durchführen lassen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 26. September 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44 vom 1. November 2022, S. 1301.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.