Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Wenn Ihre Beratungsstelle Menschen mit Behinderungen betreut oder berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als überregionale Beratungsstelle für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen. Sie erhalten eine Förderung für Sach- und Personalausgaben der Beratungsstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freigemeinnützige Träger von überregionalen Beratungsstellen, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit Behinderungen zu betreuen und zu fördern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Bei der Beteiligung weiterer Zuwendungsgeber an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme müssen Sie die Bewilligung der Mittel nachweisen. - Ihre Beratungsstelle verpflichtet sich in ihrer Konzeption zu einer überregionalen oder landesweiten Arbeitsweise. - Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 15. September 2021, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 8. November 2021, S. 1809, zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 4. Mai 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 23 vom 5. Juni 2023, S. 811.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.