Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien und bei der Stärkung des Zusammenlebens der Generationen. Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen in folgenden Feldern:
- Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit, - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität, - Bildung im familiären Umfeld, - Beratung, Unterstützung und Information, - Wohnumfeld und Lebensqualität, - Dialog der Generationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses erfolgt bis zu einem Höchstbetrag, der vom zuständigen Ministerium nach den Kriterien „Bevölkerungszahl“, „intergenerationalen Verantwortung – Abhängigenquotient“, „Armut – Mindestsicherung“ sowie „inverse Bevölkerungsdichte“ festgelegt wird. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Thüringer Landkreis und kreisfreie Stadt. Sie können die Mittel weiterleiten an
- gemeinnützige Träger, - Verbände der Wohlfahrtspflege, - kirchliche Träger sowie - kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- einen maximal 5 Jahren alten Plan vorlegen, der den Bestand, Bedarf und die daraus abgeleiteten bedarfsgerechten, familienunterstützenden Projekte entsprechend der Handlungsfelder umfasst. - die Trägerpluralität und den Vorrang freier Träger bei der Auswahl der Projekte gewährleisten. - vorhandene fachliche Empfehlungen und Qualitätsstandards des zuständigen Ministeriums beziehungsweise des Landesjugendhilfeausschusses beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) vom 18. Juli 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36 vom 5. September 2022 S. 1053; geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) vom 4. Mai 2023, Thüringer Staatanzeiger Nr. 23 vom 5. Juni 2023, S. 811
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.