Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Wenn Sie als Unternehmen der Land-, Forst oder Ernährungswirtschaft mit anderen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr gemeinsames Projekt einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen),Forschung & Innovation (themenspezifisch),Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsbeteiligten der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für folgende Teilmaßnahmen:
- Tätigkeit von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, - Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer, - Zusammenarbeit, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln, - gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren, - Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse, - Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. In der Teilmaßnahme A (Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP) reichen Sie Ihre Projektbeschreibungen bis zum 30.11. eines Jahres beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ein, das den innovativen Charakter Ihres Vorhabens prüft. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss - der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und - in Thüringen durchgeführt werden.
- Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer förmlichen Kooperationsvereinbarung regeln. - Für die einzelnen Teilbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) vom 13. Dezember 2017, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 2018, S. 3; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 18. Dezember 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 29. Januar 2024, S. 180.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.