Richtlinie FTI-Thüringen INVEST
Wenn Sie als Wissenschaftseinrichtung oder wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in den Auf- und Ausbau von Innovationszentren sowie in die Geräte- beziehungsweise Digital-Infrastruktur investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen),Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie bei Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur beziehungsweise Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Sie erhalten die Förderung für
- den Auf- und Ausbau von Innovationszentren durch Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur, - Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Invest), - Investitionen in die Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Digital). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10 Millionen je Vorhaben, für Personalausgaben bis zu 100 Prozent, - für Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million, und - für Investitionen in die Digital-Infrastruktur bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu bestimmten Stichtagen über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank ein. Im Fördergegenstand WINAFO Invest ist dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag stellen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Fördergegenstand Innovationszentren alle Wissenschaftseinrichtungen und in den übrigen Fördergegenständen nur wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Vorhaben in Thüringen durchführen. - Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist. - Beachten Sie, dass alle Vorhaben wenigsten einem der 5 Spezialisierungsfelder der RIS Thüringen zugeordnet werden können. - Sie müssen die Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens beantragen. - Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 3. August 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36 vom 4. September 2023, S. 1229
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.