Fonds Frühe Hilfen
Wenn Sie bestehende Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen auf Dauer sicherstellen, um die psychosoziale Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes bei dem Erhalt der Netzwerke Frühe Hilfen. Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachkosten bei
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen, - Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen sowie - Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus einer Grundpauschale in Höhe von EUR 15.000 je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verteilerschlüssel, der die Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug und die Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt zugrunde legt. Ab dem Jahr 2025 beträgt die Grundpauschale EUR 20.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die beantragten Bundesmittel getrennt nach den Förderbereichen angeben. - Sie müssen sich an den im Rahmen des Fonds Frühe Hilfen festgelegten Erhebungen, Evaluationen und Berichtspflichten beteiligen. - Sie müssen Personen beschäftigen, die persönlich und fachlich für die Aufgabe qualifiziert sind. - Sie müssen das Land und den Bund bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Rahmen des Fonds Frühe Hilfen unterstützen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 29. Januar 2024; Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9 vom 26. Februar 2024, S. 343.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.