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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH

Wenn Sie in den Bereichen Energie und Umweltschutz in Wissenschaft und Forschung tätig sind oder Bildungsmaßnahmen in diesen Bereichen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) unterstützt Sie bei Projekten zu folgenden Schwerpunktthemen:

- Energieproduktion und Klimaschutz (Interaktion von erneuerbaren Energien, Energiewandlung und -speicherung, Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität, dazugehörende Querschnittsthemen, Kopplung von Sektoren), - Energieverbrauch und Energieeffizienz (insbesondere Demonstration und Beratung, Untersuchungen zum Nutzerverhalten, Energieverbrauch in Kommunen und Hochschulen, nachhaltige Mobilität), - Energieversorgung und Energiewirtschaft (zum Beispiel modellhafte Konzepte für Energieversorgung, -transport und -speicherung, Energiemanagement und Effizienzstrategien), - Bildung und Ausbildung sowie - Öffentlichkeitsarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Förderung wird normalerweise für maximal 3 Jahre gewährt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Antragstellung über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie dürfen mit dem Projekt keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke verfolgen oder Gewinne erzielen. - Geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen den anschließenden Wissenstransfer und die praktische Anwendung einschließen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) vom 15. Dezember 2016; Informationen der EKSH, Stand Oktober 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.