ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm – B – MINT-Fachkräfteentwicklung
Wenn Sie Fachkräfte aus MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)-Fachbereichen in Ihrem Unternehmen zusammen forschen und entwickeln lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Arbeit,Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für InnoTeams, die ein neues Produkt oder ein neues technologisches Verfahren mit Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung entwickeln oder eine solche Entwicklung vorbereiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung für große Unternehmen 35 Prozent, mittlere Unternehmen 45 Prozent, kleine Unternehmen 55 Prozent sowie für Hochschulen und Forschungseinrichtungen 90 Prozent, - bei Vorhaben der industriellen Forschung für große Unternehmen 60 Prozent, mittlere Unternehmen 70 Prozent, kleine Unternehmen 75 Prozent sowie für Hochschulen und Forschungseinrichtungen 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Wenn Sie als Projektkoordinatorin oder Projektkoordinator agieren, erhalten Sie einen Aufschlag von 5 Prozentpunkten. Das Antragsverfahren für InnoTeams ist zweistufig. Reichen Sie jederzeit Ihre Vorhabensidee und nach Aufforderung Ihren Förderantrag über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft und der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Im Verbund können auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Förderanträge stellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr neu eingestelltes Personal ersetzt kein anderes Personal. - Der Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen. - In Ihrem InnoTeam kooperieren mindestens 1 kleines oder mittleres Unternehmen oder mindestens 1 Hochschule oder Forschungseinrichtung. - Ihr InnoTeam besteht aus mindestens 3 und höchstens 12 Personen. - Die in einem InnoTeam tätige Personen besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19. September 2022, Sächsischer Staatsanzeiger Nr. 39 vom 29. September 2022, S. 1126; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsischer Staatsanzeiger Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 986.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.