Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – InnoPrämie

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF). Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (InnoPrämie). Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt maximal EUR 40.000 für bis zu 2 InnoPrämien pro Kalenderjahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter als FuE-Dienstleister in Anspruch nehmen. - FuE-Dienstleister können nationale oder internationale Anbieter sein. - Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt maximal 6 Monate.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 20. Dezember 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 1 vom 5. Januar 2023, S. 7; geändert durch Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 987; Informationen der SAB, Stand Apirl 2024.

Fristen

Im Rahmen des ergänzenden Förderaufrufs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschem Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.6.2024 einreichen.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.