ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt
Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Arbeit,Beratung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege. Sie erhalten die Förderung für
- Kontaktstellen Frau und Beruf sowie - Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- für Kontaktstellen Frau und Beruf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und normalerweise bis zu EUR 125.000 pro Jahr für die Dauer von insgesamt bis zu 2 Jahren; - für Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für bis zu 2 Jahre. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 190.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen. Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über Genderkompetenz verfügen. - Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen. - Zu Ihrer Zielgruppe gehören Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich. Im Bereich Kontaktstellen Frau und Beruf gehören auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen wie alleinerziehende Väter zu den Begünstigten Ihrer Maßnahme.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 31. August 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 vom 15. September 2022, S. 1061; geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 735.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.