EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – Technologietransferförderung
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Maßnahmen zum Technologietransfer wie den Erwerb von Patenten, Lizenzen oder nicht patentierten technologischen Wissen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zum Erwerb technologischen Wissens zur Prozess- oder Organisationsinnovation wie Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen sowie für Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Vorhaben an einem Standort in Sachsen durch. - Sie legen die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts dar. - Sie dürfen nicht mit dem Technologiemittler und Technologiegeber gesellschaftsrechtlich oder personell verbunden sein, außer es handelt sich um eine Forschungseinrichtung. - Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt bis zu 18 Monate.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 20. Dezember 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 1 vom 5. Januar 2023, S. 7; geändert durch Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 987; Informationen der SAB, Stand April 2024.
Fristen
Im Rahmen des ergänzenden Förderaufrufs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschem Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.6.2024 einreichen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.