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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland

Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Ebene
Land
Fördergebiet
Saarland
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten Ihres großen Unternehmens. Sie bekommen die Förderung für

- Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen, - externe Qualifizierungsvorhaben sowie - (duale) Weiterbildungsstudiengänge in Präsenz- und Onlineformaten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) je Projekt. Der Förderbetrag Ihres Vorhabens muss mehr als 10.000 EUR betragen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU nicht erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

- Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 % der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, können Fördermittel anteilig zurückgefordert werden.. - Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. - Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen. Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen.

Nicht gefördert werden

- allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen, - Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen, - Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

- Unternehmen bestimmter Branchen, - Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie - Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Stand Februar 2021; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stand März 2024.

Fristen

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim zuständigen Ministerium.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.