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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz

Wenn Sie Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Ebene
Land
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Saarland fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ bei Vorhaben aus den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz. Sie bekommen die Förderung für

- Förderaktivitäten im spezifischen Ziel d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung: - Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ), - Servicestelle „Next Economy Saar“ (NECO), - Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ (ALS), - Kompetenz.Lernen.Arbeit+ (KLAR+), - Open Educational Ressources (OPER).

- Förderaktivitäten im spezifischen Ziel f) Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf: - Soziale Arbeit in den Berufsbildungszentren (SA BBZ), - Individuelle Begleitung zur Orientierung für (Aus-)Bildung (IndigO),

- Förderaktivitäten im spezifischen Ziel h) Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitslosen - Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Ü30), - Beratung, Orientierung, Coaching (BO Frauen), - Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Jugend), - Jugendkoordination (Juko), - Beratung, Orientierung, Coaching (BO Jugend), - Landesintegrationsbegleitung (LIB).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz beziehungsweise Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Die Bewilligungsvoraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Maßnahme.

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vom 3. Oktober 2022; Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Stand August 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.