Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Einstieg durch Praktikum in Ausbildung (EduPA)
Wenn Sie Schülerinnen und Schüler im berufsvorbereitenden Schulsystem (Bereich Berufsfachschule Fachstufe I) bei der Wahl einer passenden Praktikumsstelle unterstützen und anschließend während der Zeit der fachpraktischen Ausbildung in einem Unternehmen begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die individuelle Förderung und Begleitung von ausbildungsreifen Berufsschülerinnen und Berufsschülern in der Fachstufe I (BFS I) im Übergangsbereich Schule-Beruf. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Betreuung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern beim Bewerbungsverfahren für Praktikumplätze, - Begleitung während der betrieblichen Jahrespraktikumsphase sowie - Überleitung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis mit potenzieller Nachbetreuung in der Probezeit. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten, jedoch
- bei Projektbeginn zum 1.5.2022 maximal EUR 224.000, - für 2023 maximal EUR 336.000, - ab 2024 maximal EUR 416.640, - ab 2026 maximal EUR 436.800 und - ab 2028 maximal EUR 450.240. Richten Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare im Rahmen von Förderaufrufen an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise einer existierenden Zweigstelle oder Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahme vor ihrem Beginn mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Hinblick auf die erforderlichen Inhalte abstimmen. - Sie verfügen bereits über Erfahrungen mit der Betreuung junger Menschen im Bereich beruflicher Orientierung sowie am Übergang Schule-Beruf und haben einen guten Zugang zu Betrieben in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vom 21. Januar 2022; Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Stand August 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.