Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)
Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs. Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 330,00 monatlich je Schülerin und Schüler. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen mit Sitz im Saarland.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen für die jeweiligen Ausbildungsplätze keine anderen Finanzierungen erhalten. - Sie stellen eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicher.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vom 11. September 2022, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 55 vom 29. September 2022, S. 1216.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.