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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung im Rahmen der Sportförderrichtlinie Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Sportorganisation Maßnahmen im Breiten- und Vereinssport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr
Ebene
Land
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Sportorganisation bei Ihren Aktivitäten zur Pflege des Verbands- und Vereinssports. Sie erhalten eine Grundförderung (pauschaler Aufwendungsersatz) und eine Projektförderung für Einzelmaßnahmen. In folgenden Bereichen werden Einzelmaßnahmen besonders gefördert:

- Breitensport in Vereinen und Verbänden (beispielsweise die Anschaffung von Sportgeräten, die Ausrichtung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen), - Leistungs- und Spitzensport (zum Beispiel Lehrgänge der Förder- und Leistungsgruppen, der Kauf von Geräten und Lehrmitteln für Stützpunkte und Fördergruppen, Verpflegungskosten), - Ausbildungs- und Lehrwesen (wie die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern oder Lehrkräften für die Ausbildung), - Förderung der Sportjugend (Lehrgänge für Jugendleiter und Jugendsportler). Der Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Gegenstand der Sportanlagen-Förderung, eines anderen Förderprogramms. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V. oder sein Rechtsnachfolger.

Begünstigte sind die dem Landessportbund angeschlossenen Sportorganisationen sowie die ihnen angehörenden Vereine.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Als Landessportbund müssen Sie mit Ihren angeschlossenen Organisationen Zuwendungsverträge abschließen, bevor Sie die Mittel zur Projektförderung und des pauschalen Aufwendungsersatzes (Grundförderung) weiterleiten. - Sie müssen angemessene und zumutbare Eigenleistungen zur Erledigung Ihrer Aufgaben erbringen. - Aus staatlichen Fördermitteln dürfen Sie nur unter besonderen Voraussetzungen Rückstellungen und Rücklagen bilden. - Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Förderzusage nicht beginnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Projekte und Maßnahmen

- mit vorrangig kommerziellem Ansatz (wie die Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports), - schulsportliche Veranstaltungen, - Sponsoring sowie - Preisgelder.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. Februar 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 23. März 2022, S. 22; Informationen des Ministeriums des Innern und für Sport, Stand September 2023.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Grund- und Projektförderung reichen Sie beim zuständigen Ministerium ein.

Fristen

Damit die nötigen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt werden können, müssen Sie als (Landes-)Sportbund dem zuständigen Ministerium spätestens bis zum 31.3. vorläufige Haushaltspläne (Soll-Zahlen) eines jeden Aufstellungsjahres vorlegen.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.