Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen
Wenn Sie als nicht staatliches Museum Ihre Sammlung pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aktivitäten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Kommune,Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als nicht staatliches Museum beim Auf- und Ausbau Ihrer Infrastruktur und bei der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten. Sie erhalten die Förderung für:
- Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Sammlungen, - Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen, - Projekte zur verbesserten Besucherorientierung, - die Neupräsentation der Sammlung, - Ausstellungsprojekte, - Publikationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000 bei kommunalen Museen und EUR 500,00 bei sonstigen Museen. Richten Sie Ihren Antrag bitte in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht staatliche Museen, die ganz oder teilweise von Kommunen oder von Stiftungen oder Vereinen getragen werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie verfügen über eine gesicherte Trägerschaft. - Für den Fall, dass Sie von einer Stiftung oder einem Verein getragen wird, erbringen Sie den Nachweis der Gemeinnützigkeit und des öffentlichen Interesses an der Einrichtung. - Sie verfügen unter anderem über folgende Eigenschaften: - ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungskonzept, - museumsgerechte Räumlichkeiten, - regelmäßige Öffnungszeiten, - Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen, - Werbekonzept.
- Wollen Sie ein Museum neu gründen, müssen Sie ein tragfähiges, auch die dauerhafte Finanzierung umfassendes Gesamtkonzept vorlegen. - Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die rein privaten Zwecken dienen, nicht ausreichend öffentlich zugänglich sind oder deren musealer Bildungsauftrag hinter dem Unternehmenszweck zurückbleibt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie vom 5. August 2011, Gemeinsames Amtsblatt der Ministerien für Bildung, Frauen und Jugend und für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland Pfalz Nr. 9 vom 26. September 2011, S. 267; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 16. November 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 14 vom 22. Dezember 2021, S. 204; Informationen des Museumsverbands Rheinland-Pfalz e.V., Stand März 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.