Allgemeine Kulturförderrichtlinie
Wenn Sie im Bereich Kunst und Kultur Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kulturschaffende oder Kultureinrichtung bei Projekten in folgenden Bereichen:
- freie Theater, Orchester und Musikgruppen, - soziokulturelle Einrichtungen und Maßnahmen, - Jugendkunstschulen, - bildende Kunst, - Heimatpflege, - kommunale und sonstige nichtstaatliche Museen, - Musikschulen, - kommunale Kultureinrichtungen und -projekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweils zuständige Stelle. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen. - Ehrenamtliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten können Sie bei der Ermittlung des Eigenanteils miteinbeziehen. - Ihr Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. - Sie müssen spätestens bis zum 30.6. des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Förderung vorlegen. - Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bis zu einer Zuwendungshöhe von EUR 50.000 möglich.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 13. November 2017, Gemeinsames Amtsblatt des Ministeriums für Bildung und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland Pfalz Nr. 13 vom 21. Dezember 2017, S. 282; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration 21. Juli 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 18. August 2022, S. 142; Informationen des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Stand März 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.