Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Ihre kommunale Kultureinrichtung und Ihr Kulturprojekt mit Zuschüssen. Sie erhalten die Förderung für
- Honorare, - Steuern, - Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler, - Veranstaltungskosten für kommunale Theater, - Vorhaben mit Festivalcharakter. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Fällen bis zu 50 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30. Oktober für das folgende Kalenderjahr an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen und juristische Personen mit kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr zu förderndes Kulturprojekt ist deutlich als festivalähnliches Vorhaben profiliert und hebt sich hinsichtlich des künstlerischen Anspruchs sowie der (über-)regionalen Bedeutung vom allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune ab. - Die Thematik Ihres Kulturprojekts ist übergreifend und weist eine homogene Struktur und eine einheitliche Präsentation auf. - Die von Ihnen erhobenen Eintrittsgelder liegen im mittleren Rahmen regional vergleichbarer Veranstaltungen. - Sie decken ein Drittel der Gesamtausgaben durch Eintrittsgelder und ein weiteres Drittel durch Eigenfinanzierung ab.
Rechtsgrundlage
Richtlinie vom 3. September 2008, Gemeinsames Amtsblatt der Ministerien für Bildung, Frauen und Jugend und für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland Pfalz Nr. 9 vom 24. September 2008, S. 290; Informationen der Ausichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Stand April 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.