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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Frauenhäusern

Wenn Sie ein Frauenhaus betreiben, das von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern Zuflucht bietet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern. Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Ihren Antrag richten Sie bis zum 1.10. für das folgende Bewilligungsjahr, bei Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Das Frauenhaus muss in Nordrhein-Westfalen liegen. - Sie müssen ein Frauenhaus betreiben, das mindestens 8 Frauen mit ihren Kindern Aufnahme bietet. - In dem Frauenhaus, für das Sie eine Förderung beantragen, müssen mindestens 2 Fachkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium, davon eine Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin, eine Erzieherin und eine weitere Mitarbeiterin tätig sein. - Die Gesamtarbeitszeit der Fachkräfte muss zwischen dem Vierfachen und dem Fünffachen der geltenden tariflichen monatlichen Arbeitszeit liegen.

Rechtsgrundlage

Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. September 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 40 vom 16. Oktober 2023, S. 1118.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.