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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten

Wenn Sie die Angebote der Familienpflegedienste weiterentwickeln und an die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in der Entwicklung von Familienpflegediensten, die Familien in besonderen Not- und Krisensituationen unterstützen. Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die als Einsatzleitung den Aus- und Aufbau sowie die Vernetzung, Praxisberatung, Fort- und Weiterbildung und auch die Bearbeitung von Refinanzierungsfragen betreuen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt. Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens 1.11. für das kommende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, wenn sie Träger von Familienpflegediensten sind und dort Fachkräfte beschäftigen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen die Stelle der Einsatzleitung mit einer fachlich qualifizierten hauptberuflichen Fachkraft besetzen. - Ihre Einsatzleitung muss Familienpflegedienste betreffen, in denen Familienpflege-Fachkräfte voll- oder teilzeitbeschäftigt sind sowie Ergänzungskräfte für die unmittelbare Familienpflege zur Verfügung stehen. - Sie müssen eine Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie vom 13. August 2007, Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 26 vom 26. September 2007, S. 591; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 27. September 2022, Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 34 vom 13. Oktober 2022, S. 799.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.