Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)
Wenn Sie Unternehmen in Hessen leistungs- und wettbewerbsfähiger machen wollen oder ein Unternehmen gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Beratung,Digitalisierung,Existenzgründung & -festigung,Kultur, Medien & Sport,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, als junges Unternehmen sowie als kleines oder mittleres Unternehmen. Im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung erhalten Sie die Förderung in folgenden Bereichen:
- Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching, - Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation, - Kultur- und Kreativwirtschaft, - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen, - Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder in Form einer Beteiligung. Die Höhe der Förderung ist von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme abhängig. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Für Vorhaben im Förderbereich „Kultur und Kreativwirtschaft“ reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der HA Hessen Agentur GmbH ein. Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen beantragen Sie bitte bei der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH).
Rechtliche Voraussetzungen
Förderberechtigt sind je nach Förderbereich Existenzgründerinnen und Existengründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kammern, Verbände und weitere Institutionen.
Die Gründungs- und Mittelstandsförderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das zu fördernde Vorhaben in Hessen umsetzen. - Sie erhalten Ihre Zuwendung auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben. - Bitte beachten Sie außerdem die für die einzelnen Förderbrereiche geltenden besonderen Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 16. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 vom 1. Januar 2024, S. 13.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.