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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Hessen entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung unter anderem von

- Existenzgründungen, - Geschäftsübernahmen, - Gesellschafterauszahlungen, - Unternehmensbeteiligungen, - Betriebserweiterungen und -verlagerungen, - bauliche und maschinelle Investitionen - Stellung von Bürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllungen und Gewährleistungen, - Betriebsmittelkredite für Wachstums-, Auftrags-, Lager- und Vorratsfinanzierungen sowie nachträgliche, betriebsgerechte Finanzierungen getätigter Investitionen. Die Bürgschaftsquote für Investitionsfinanzierungen beträgt 80 Prozent und für Betriebsmittelfinanzierungen 60 Prozent. Für Unternehmen, die vor maximal 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, kann die Bürgschaftsquote auch für Betriebsmittelfinanzierungen 80 Prozent betragen. Die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Hessen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie freiberuflich Tätige.

Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Der Investitionsort muss in Hessen liegen. - Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. - Ihr Unternehmen muss fachlich und kaufmännisch qualifiziert geleitet werden und und es müssen geordnete finanzielle Verhältnisse vorliegen - Sie verpflichten sich, der Hausbank und gegebenenfalls der Bürgschaftsbank spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und, wenn erforderlich, die wirtschaftlichen Verhältnisse verbundener Unternehmen durch Vorlage von Jahresabschlüssen oder auf andere geeignete Art offenzulegen. - Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit möglich bankübliche Sicherheiten stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

Die Bürgschaftsbank Hessen besichert keine Sanierungskredite oder Kredite zur Umschuldung von Bankkrediten.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) der Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Stand 1. Oktober 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.