Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder als bestehendes Unternehmen durch die direkte Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt die Erstprüfung für Ihren Kredit und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Sie erhalten die Bürgschaft für
- Neu-/Franchisegründungen, - tätige Beteiligungen (Teilhabe an einem bestehenden Unternehmen), - Übernahme (Kauf) von Betrieben, - Betriebserweiterungen/-verlagerungen, - Anlageinvestitionen (Immobilienerwerb, Bauvorhaben, Einrichtungen, Maschinen), - Warenlager, Betriebsmittel, Avalkredite. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittel. Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, erhalten maximal 80 Prozent. Der Fremdkapitalbedarf kann für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bis zu EUR 450.000, bei Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen bis zu EUR 650.000 betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die noch keine Hausbank für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee gefunden haben oder deren Geschäftsaufnahme noch nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, sowie - bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe
mit Sitz oder Investitionsort in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen - einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und - bankübliche Sicherheiten stellen, soweit dies möglich ist.
- Bestandsunternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Ihre bereits bestehende Bankverschuldung beläuft sich auf höchstens EUR 500.000. - Sie besitzen laut letztem Jahresabschluss ein positives Eigenkapital. - Sie konnten beziehungsweise können ausreichende Erträge erwirtschaften.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) der Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Stand 1. Oktober 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Stand Oktober 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.