Effiziente GebäudePLUS
Wenn Sie bestehende Gebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von bestehenden Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt worden ist. Aufgrund der aktuellen Lage in der Energiekrise erhalten Sie die Förderung derzeit nur für Maßnahmen im Fördermodul „Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik“. Dazu gehören
- Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist), - Optimierung der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist), - Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie - Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art der Maßnahme bis zu EUR 500.000 je Vorhaben und Kalenderjahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme formgerecht schriftlich oder online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale und private Wohnungsunternehmen, - Wohnungsbaugenossenschaften, - Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren, - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), - selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie - Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen (wie Wohn- und Seniorenheime).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Gebäude, das Sie sanieren, muss im Land Berlin liegen. - Sie müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen. - Sie müssen die geltenden Regelungen des Ordnungsrechts wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die technischen Mindestanforderungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten. - Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12. Juli 2021, Amtsblatt für Berlin Nr. 32 vom 6. August 2021, S. 2690; geändert durch Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 18. August 2021, Amtsblatt für Berlin Nr. 37 vom 27. August 2021, S. 3451; Informationen der IBB, Stand Oktober 2022.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.