Zwischenuntersuchung und Kesselhauptuntersuchung Liliputdampflok 003, Bauart Krauss, Baujahr 1925, der Dresdner Parkeisenbahn
Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten gGmbH · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen VB 24_052veröffentlicht 04.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 01.07.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 01.07.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Vertragsendevor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Dresdner Parkeisenbahn ist Teil der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH. Sie verkehrt im Großen Garten in Dresden. Die Eisenbahnaufsichts- und Genehmigungsbehörde der Parkeisenbahn ist die Landeseisenbahnaufsicht Sachsen. Die Parkeisenbahn ist eine Nichtbundeseigene-Eisenbahn (NE-Bahn) mit einer Spurweite von 381 mm bzw. 15 Zoll. Ihre Betreibung erfolgt nach der Bau- und Betriebsordnung der Pioniereisenbahnen (BO P) von 1979. Es ist geplant, die Liliputdampflok 003, Bauart Krauss, Baujahr 1925, der Dresdner Parkeisenbahn gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung zu befunden, und innerhalb einer Zwischenuntersuchung instand zu setzen. Weiterhin ist an dem Fahrzeugeine Kesselhauptuntersuchung (Kesselrevision) nach §33 der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) durchzuführen (aktueller Stand). Die Arbeiten der Zwischenuntersuchung sind in Anlehnung einer Hauptun-tersuchung innerhalb der DV 946 (Dienstvorschrift für die Instandhaltung der Triebfahrzeuge) durchzuführen (aktueller Stand). Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem Los. Ziel ist die Instandsetzung der Lokomotive zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungsbestandteile sind beispielhaft zu betrachten. Abgerechnet wird nach Auftragsvergabe der tatsächliche Aufwand.
Gegenstand nach CPV
- 50223000Instandsetzung von LokomotivenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem insgesamt niedrigsten Wertungspreis erteilt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 01.07.2025
- Verlängerung
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungsbestandteile sind beispielhaft zu betrachten. Abgerechnet wird nach Auftragsvergabe der tatsächliche Aufwand. Sollten innerhalb der Befundung Schäden festgestellt werden, die über das aufgeführte Leistungsverzeichnis hinaus gehen, sind gemeinsam mit … ganz lesenkürzer
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungsbestandteile sind beispielhaft zu betrachten. Abgerechnet wird nach Auftragsvergabe der tatsächliche Aufwand. Sollten innerhalb der Befundung Schäden festgestellt werden, die über das aufgeführte Leistungsverzeichnis hinaus gehen, sind gemeinsam mit dem AG etwaige weitere Instandsetzungsschritte festzulegen. Werden innerhalb der Befundung Minderleistungen gegenüber dem aufgeführten Leistungsverzeichnis festgestellt, sind diese mit dem AG auszuwerten und festzulegen. Dafür vorgesehen sind Zwischenberatungen mit dem Auftraggeber. Diese sind vonseiten des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber abzustimmen, um den tatsächlichen Arbeitsbedarf abzustimmen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverf … ganz lesenkürzer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragsl … ganz lesenkürzer
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Berlin | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten gGmbH
- Anschrift
- Stauffenbergallee 2a, 01099 Dresden
- Kontakt
- vergabebuero@
abstsachsen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.12.2024 auf 13.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 10.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Installation (Umbau) Antennen am PolizeihubschrauberPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-WürttembergFrist 19.11.2026
- Betriebsführungsvertrag StraßenbeleuchtungGemeindeverwaltung PfinztalFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01946e44-6981-4b83-b8f2-28d7750d2ac1.