Zuschlagsempfänger
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
60326 Frankfurt am MainUSt-ID DE114129319Zuschläge 22.06.2023 bis 16.06.2026
Aufträge8Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose10gewonnene Lose
Zuschlagswert527.340 €Summe aus 3 von 10 Losen mit Wert
Auftraggeber5verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
- Ort
- 60326 Frankfurt am Main, DEU
- USt-ID
- DE114129319
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge10 Lose
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
- Harzer Schmalspurbahnen GmbH4 Aufträge · 91.340 €
- Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr1 Auftrag
- DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Bukr 75)1 Auftrag · 436.000 €
- Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten gGmbH1 Auftrag
- Stadtwerke München GmbH1 Auftrag
Regionen der Aufträge
- Sachsen-Anhalt4 Aufträge
- Bayern1 Auftrag
- Hessen1 Auftrag
- Rheinland-Pfalz1 Auftrag
- Sachsen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20231
- 20241
- 20254 · 91.340 €
- 20262 · 436.000 €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie DB Fahrzeuginstandhaltung GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 24.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Instandsetzung Motorschiff Bussard
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Fristnoch 16 Tageoffen Merken - veröffentlicht 09.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen
Fristnoch 5 Tageoffen Merken - veröffentlicht 08.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Landrevision der Elbfähre Elster (Elbe)
Fristnoch 11 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.