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Entsorgungsleistungen

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VGS # 09/2026veröffentlicht 29.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 24 Tagen · Fragen bis 19.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01307, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
    in 16 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 24 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    in 24 Tagen
  6. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss von Verträgen über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Los 2 - Lösemittel Los 3 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe)

Gegenstand nach CPV

  • 90000000Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
  • 90513500Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
  • 90520000Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

2 Jahre–
2
Lösemittel

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 1 - Lösemittel Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

2 Jahre–
3
Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 1 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

2 Jahre–
4
Papierabfälle (Papier und Pappe)

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe) Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Qualität
Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - Qualität der Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Verei … ganz lesenNachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entspr … ganz lesenAnzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist d … ganz lesenWenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird
Spezifischer Jahresumsatz
Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftig … ganz lesenAngaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / V … ganz lesenErklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu … ganz lesenReferenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalender …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgung … ganz lesenGültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallen … ganz lesenNachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.
Umweltmanagementmaßnahmen
Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltig … ganz lesenNachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monate … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
27.11.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag h … ganz lesenZur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formbl … ganz lesen1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweis …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM1EX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Art
Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Gesundheit
Anschrift
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Kontakt
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de

Bei uns erfasst

38Bekanntmachungen
16Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8222683c-2d09-464b-b72a-96ca6ed86507.