Zusatzversicherung
Techniker Krankenkasse · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 25-08832veröffentlicht 07.04.2026erstmals 07.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.tk.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (84 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (1.377 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 7 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 6 Monatenan Techniker Krankenkasse
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über vergabe.tk.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 5 Monaten
- Bindefrist endetvor 3 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2031
Beschreibung
Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und § 14 der Satzung der TK-Pflegeversicherung), um den Versicherungsschutz individuell anpassen zu können. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen hierfür sind § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI. Hierfür sucht die TK einen privaten Krankenversicherer als Kooperationspartner, der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet. Ziel der Kooperation ist die Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes der TK-Versicherten durch qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und serviceorientierte Zusatzversicherungsprodukte, ausgerichtet nach den Kundenbedürfnissen sowie der Produktportfoliostrategie der TK. In jedem Fall muss der Kooperationspartner mindestens folgende Kerntarifsparten anbieten: - Auslandsreisekrankenversicherung, - Zahnzusatzversicherung, - stationären Zusatzversicherung und - Pflegezusatzversicherung. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Bei einem gleichbleibenden Wachstum des TK-Versichertenbestandes und der angenommenen Nachfrage nach Zusatzversicherungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergeben sich für die Laufzeit der Kooperation von 2027-2031 folgende Potenziale: - Aktueller Versichertenbestand: ca. 12,3 Mio. - Geschätzter Grundbestand im Jahr 2026 mit angenommenem Zusatzversicherungsbedarf: ca. 6.000.000 Versicherte (von aktuell 12,3 Mio. Bestandsversicherten) - Neukundenzugänge pro Jahr: ca. 150.000 - 200.000 Versicherte (mit angenommenen Zu-satzversicherungsbedarf) Die Anzahl der vermittelten TK-Versicherten sowie die zeitliche Verteilung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, die u. U. von der TK nicht beeinflusst werden können. Das Betriebsrisiko trägt der Kooperationspartner. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt. a) Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bietergemeinschaft) hat der … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt. a) Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bietergemeinschaft) hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben für alle Beteiligten gemeinsam abzugeben. Dabei ist stets kenntlich zu machen, welche Eignungsanforderung von welchem Unternehmen erfüllt wird (ggf. auch in zusätzlich einzureichenden Nachweisen). Tabellen sind nach Bedarf zu duplizieren (copy-and-paste) und das betreffende Unternehmen ist in der hierfür vorgesehenen Rubrik "Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Drittunternehmen" eindeutig zu benennen. b) Für den Fall der Einbindung bloßer Unterauftragnehmer hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben je Nachunternehmer in einer vervielfachten Kopie dieser Anlage abzugeben, jedoch nur in Bezug auf die von dem Unterauftragnehmer zu erbringenden wesentlichen Leistungsanteile. Die Angaben müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in der Lage ist. Die TK wird die gemachten Eigenangaben ggf. anhand zugänglicher Quellen überprüfen. 1. Eigenerklärung über den Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft Eigenerklärung zum Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Mindestanforderung ist ein Bestand von 500.000 Kunden mit Krankenzusatzversicherungen in Deutschland. 2. Eigenerklärung über die Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft im Bereich Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung Eigenerklärung zur Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft in den Bereichen Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung über die letzten abgeschlossenen fünf Jahre. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur sowie zu den Aufgaben der Mitarbeitenden Es sind die Anzahl der Mitarbeitenden zum Ablauf der Angebotsfrist anzugeben. Bei der Darstellung der Personalstruktur sind grundsätzlich Vollzeitmitarbeitende anzugeben (die Anzahl von Teilzeitmitarbeitenden und freien Mitarbeitenden ist gesondert auszuweisen). Unter "Vollzeitmitarbeitende" versteht die TK-Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Zusätzlich ist jeweils anzugeben, wieviele Mitarbeitende im Service, im Vertrieb und in der IT tätig sind. Die Angabe zur Art des Kriteriums ist vorliegend den Vorgaben des Formulars geschuldet und ist nicht relevant.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.tk.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.05.2026, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dinestleistungskonzession. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach §§ 148ff. GWB und der Konzessionvergabeverordnung (KonzVgV): -Da die TK aus technischen Gründen keine Konzessionsbekanntmachung veröffentlichen kann, wird f … ganz lesenkürzer
Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dinestleistungskonzession. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach §§ 148ff. GWB und der Konzessionvergabeverordnung (KonzVgV): -Da die TK aus technischen Gründen keine Konzessionsbekanntmachung veröffentlichen kann, wird für die Bekanntmachung das Formular für das Offene Verfahren verwendet. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" ist den Vorgaben des entsprechenden Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. - Die Ausschreibung erfolgt nach § 12 KonzVgV im Wege eines an § 17 Abs. 1 VgV angelehnten Verhandlungsverfahrens. Bei allen Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird eine vorläufige Bewertung des wirtschaftlichen Gesamtvorteils entsprechend den Zuschlagskriterien vorgenommen. Die drei Bieter, deren Angebote den vorläufig größten wirtschaftlichen Gesamtvorteil bieten, werden zu Verhandlungen eingeladen. Sie erhalten die Möglichkeit, finale Angebote nach Abschluss der Verhandlungen einzureichen. Die übrigen Bieter, die nicht zu den Verhandlungen eingeladen werden, werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt. - Alle interessierten Unternehmen werden aufgefordert, ein Angebot innerhalb der in dieser Bekanntmachung genannten Frist einzureichen. - Es besteht die Möglichkeit, die Verhandlung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Zuschlagskriterien zu verringern.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTZ# Die Vergabeunterlagen werden allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Zusatzversicherungen anbieten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auf … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTZ# Die Vergabeunterlagen werden allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Zusatzversicherungen anbieten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des Angebots mit dem größten wirtschaftlichen Gesamtvorteil gem. Zuschlagskriterien zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen. Die Bindefrist endet am 24.11.2026. Die Angabe im Unterpunkt Bindefrist (60 Tage) ist vorliegend nicht relevant und den zwingenden Vorgaben des TED-Formulars geschuldet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
- Website
- tk.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Online-Hautcheck06.11.2026
- Medienbeobachtung und -analyse06.11.2026
- Open House Rabattverträge der TK - Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 01.07.202629.10.2026
- Sektoraler Identity Provider (IDP) - Angebotsphase29.10.2026 · 3 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 22.05.2026 auf 26.05.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 22.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdbaae93-14b0-45f7-9d2e-dd0f4a469c01.