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Sektoraler Identity Provider (IDP) - Angebotsphase

Techniker Krankenkasse · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 25-08897veröffentlicht 29.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 169 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22305, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (84 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (1.377 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept zur Vertragsdurchführung60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Krankenkassen sind nach § 291 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Abs. 1 SGB V zugelassene digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Um den Versicherten die Nutzung ihrer digitalen Identität zu ermöglichen, beabsichtigt die TK im ersten Schritt, eine vom Auftragnehmer durch die gematik zugelassene Whitelabel-Anwendung bereitzustellen. In einem zweiten Schritt beabsichtigt die TK, die Whitelabel-Anwendung abzulösen und ein Authenticator-Modul in Form eines SDK in die eigene mobile Anwendung zu integrieren. Die Krankenkassen sind nach § 342 Abs. 7 SGB V dazu verpflichtet, ein ePA-FdV für Desktop-Plattformen (ePA Desktop FdV) zur Verfügung zu stellen. Für das ePA Desktop FdV wird gemäß gematik Spezifikation ebenfalls ein IDP Authenticator-Modul benötigt, das in die Anwendung integriert werden muss. Die TK benötigt das ePA Desktop FdV als vollständig zugelassene Whitelabel-Anwendung.

Beschreibung des Loses

Die Aufgaben des AN umfassen im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Umsetzung der Vorgaben und Spezifikationen der gematik für den sektoralen Identity Provider - Bereitstellung und Betrieb des sektoralen Identity Providers (IDP Backend, VAU, Authenticator-Modul und dazugehörige Systeme und Schnittstellen) - Bereitstellung des IDP-Frontends (Whitelabel-Anwendung) - Bereitstellung des ePA Desktop FdV inkl. Authenticator-Moduls - Bereitstellung sämtlicher Komponenten in folgenden Umgebungen: PU, TU, RU, RU DEV - Bereitstellung des Authenticator-Moduls (SDK(s) für mobile Anwendungen) auf Abruf - Unterstützungsleistungen auf Abruf Der AN muss der TK den sektoralen IDP, das IDP-Frontend, das Authenticator-Modul für das Mobile FdV (auf Abruf) und das ePA Desktop FdV inklusive Authenticator Modul fristgerecht nach dem Zeitplan und umfangreich getestet sowie gemäß der geltenden gematik-Spezifikationen bereitstellen. Für den IDP: Der AN muss gemäß den aktuellen gematik-Spezifikationen das Produkt Sektoraler Identity Provider bereitstellen und die entsprechenden Zulassungen nachweisen: - Produkttyp Sektoraler Identity Provider in der Produkttypversion 3.2.0-0 V1.0.0 oder höher - Anbietertyp Sektoraler Identity Provider in der Anbietertypversion 1.8.0 V1.0.0 oder höher Es gibt relevante Anwendungsfälle für den sek. IDP, die zusätzlich zu den durch die gematik festgelegten Anwendungsfällen durch den AN umgesetzt werden müssen: Bereitstellung einer White Label App für das IDP-Frontend Plattformunterstützung und Veröffentlichung Identifikationsmethoden Kopplung mit Diensten außerhalb der Föderation Prüfidentitäten Zwei-Geräte-Flow Funktionalitäten außerhalb der sek. IDP Spezifikation Backend Kommunikation Auf Abruf: Bereitstellung eines Headless-SDK zur Integration in eine mobile Anwendung der TK Für ePA Desktop FdV: Der AN muss gemäß den aktuellen gematik-Spezifikationen das Produkt Sektoraler Identity Provider bereitstellen und die entsprechenden Zulassungen nachweisen: - Produkttyp ePA-Frontend des Versicherten in der Produkttypversion 3.1.3-2 V1.0.0 oder höher Es gibt darüber hinaus Vorgaben der TK: Bereitstellung einer White Label Anwendung für das ePA Desktop FdV: Das ePA Desktop FdV wird vom AN als customized White Label Anwendung bereitgestellt. Die Basisanforderungen ergeben sich aus den gematik Spezifikationen. Die Verfügbarkeitsanforderungen richtet sich nach den jeweils aktuell gültigen Anforderungen der gematik. Pflege- und Wartungsarbeiten sind nach den Anforderungen der Gematik durchzuführen. Alle Abstimmungspflichten, die der AN mit der Gematik vorzunehmen hat, sind auch mit der TK durchzuführen. Alle Mitbestimmungsrechte der Gematik gelten ebenfalls für die TK. Grundsätzlich werden alle Veröffentlichungen des sek. IDP und des ePA Desktop FdV in einem gemeinsamen Lieferplan (auch als Release-Plan bezeichnet) organisiert. Lieferzeitpunkte beziehen sich jeweils auf ein Produkt unter allen weiter oben angegebenen Operating Systems. Darin aufgeführt sind u. a. auch die verbindlichen Zeitpunkte der Backend-Deployments auf den verschiedenen Umgebungen (RU DEV, RU, TU und PU). Die TK stimmt mit dem AN diesen Lieferplan in gegenseitigem Einvernehmen ab. Der Vertrag läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Leistungsbeginn ist mit Zuschlagserteilung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept zur Vertragsdurchführung60 %
Preis40 %
Qualität
Konzept zur VertragsdurchführungHerangehensweise an die Leistungserbringung Sicherstellung der Betriebsanforderungen integration eines IDP Authenticator-Moduls in Form eines Software Development Kit (SDK) Zusätzliche Produkt-Funktionen
Preis
Preis auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRY6M8#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

118vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (116 Lose mit Angabe)
670.000 €Zuschlagswert im Median
285.657 € – 1,28 Mio. €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 36511f44-826a-4733-ab78-bbdfcfbf2c63.